
Am 23. Januar 2025 fand eine Kranzniederlegung in Aschaffenburg statt, um den Opfern eines tödlichen Angriffs am Vortag zu gedenken. Der Angriff richtete sich gegen eine Kindergartengruppe und führte zur tödlichen Verletzung eines Kindes sowie eines Mannes. Der mutmaßliche Täter, ein Afghane, wurde in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Aschaffenburgs Oberbürgermeister Jürgen Herzing (SPD) warnte vor Hass und Hetze in Folge der Tat und betonte, dass die Tat eines Einzelnen nicht einer ganzen Bevölkerungsgruppe zugerechnet werden dürfe. Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) äußerte sich im SWR-Interview zu dem Fall und sprach von einem „Vollzugsproblem“ bezüglich der Abschiebung des Täters, der seit Juni 2023 hätte abgeschoben werden sollen. Binz stellte die Frage, wie es möglich sei, dass der Täter, der bereits auffällig war und den Behörden bekannt war, weiterhin in Deutschland sei.
Kontroversen und politische Reaktionen
Binz unterstützte den Vorschlag des rheinland-pfälzischen CDU-Vorsitzenden Gordon Schnieder nach einem unbefristeten Ausreise-Arrest für ausreisepflichtige Straftäter, forderte jedoch eine bundeseinheitliche Regelung. Die Gewalttat wird zunehmend zum Wahlkampfthema, wobei sich die Parteien gegenseitig die Schuld zuschieben. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von einer Mitverantwortung bayerischer Behörden, während Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Verantwortung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sah.
In einem separaten Vorfall überlebte eine 36-jährige Frau einen Messerangriff am 29. Januar, bei dem sie 13 Stich- und Schnittverletzungen im Oberkörper und Gesicht erlitt. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als Mordversuch. Der Angeklagte, der die Frau zuvor mit Drohungen einschüchterte, äußerte während des Angriffs keine Worte und zeigte Hass im Gesicht. Zeugen leisteten Erste Hilfe und informierten die Polizei, während ein Zeuge versuchte, den Täter abzulenken, was möglicherweise Schlimmeres verhinderte.
Die Hintergründe des Angriffs sind komplex. Die beiden hatten sich 2014 in Somalia kennengelernt und 2015 nach islamischem Recht geheiratet, wobei die Ehe in Deutschland nicht anerkannt ist. Die Frau warf den Angeklagten 2022 aus der Wohnung aufgrund von Alkohol- und Glücksspielproblemen. Am Tag des Angriffs telefonierte die Frau mit dem Angeklagten, der dabei nüchtern und freundlich wirkte, bevor er sie in der Frohsinnstraße attackierte.