Am vergangenen Wochenende kam es in Trier zu zwei Verkehrsunfällen, die auf den Alkoholkonsum der Fahrer zurückzuführen sind. Laut rhein-zeitung.de führten beide Zwischenfälle zu erheblichem Sachschaden, jedoch gab es glücklicherweise keine Verletzten.
Der erste Unfall ereignete sich am Freitag, den 10. Januar, um 20:45 Uhr in der Bitburger Straße, Höhe der Ampelanlage zur Kaiser-Wilhelm-Brücke. Eine 32-jährige luxemburgische Fahrerin, die mit ihrem Smartphone hantierte, geriet auf die linke Abbiegerspur und kollidierte daraufhin mit einem anderen Pkw. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,95 Promille.
Zweiter Vorfall mit schwerem Alkoholgehalt
Der zweite Unfall fand in der Nacht auf Samstag um 00:20 Uhr in der Oerenstraße statt. Ein 23-jähriger Autofahrer fuhr mit einem Alkoholwert von 2,61 Promille und beschädigte dabei insgesamt vier Fahrzeuge. Bei der Kollision löste sich zudem ein Reifen seines Autos. Der Fahrer zeigte sich während der polizeilichen Maßnahmen uneinsichtig und wurde in Gewahrsam genommen.
In beiden Fällen wurden Blutproben zur endgültigen Bestimmung der Alkoholkonzentration entnommen. Den Fahrern wurden die Führerscheine sichergestellt, und eine Einziehung für mehrere Monate ist wahrscheinlich. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass ein psychologisches Gutachten zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angeordnet wird.
Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Laut adac.de gelten strenge Promillegrenzen: Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit, und ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit, die strafbar ist. Bei höheren Alkoholwerten werden zudem medizinisch-psychologische Untersuchungen notwendig.