Cochem-Zell

Drogenfahrt mit E-Scooter: Strafen drohen für Unvernünftige!

In den letzten Tagen kam es in der Region zu zwei Vorfällen, bei denen Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln erwischt wurden. Diese Kontrollen wurden von der Polizei durchgeführt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Am Donnerstag, dem 24. April 2025, kontrollierte die Polizei in Bernkastel-Kues einen 21-jährigen PKW-Fahrer. Der Test auf Betäubungsmittel ergab einen positiven Befund auf Cannabis. Infolgedessen wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Der junge Mann muss nun mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie einem Fahrverbot rechnen, wie die Rhein-Zeitung berichtete.

Kontrolle von E-Scooter-Fahrerin

In der Nacht von Samstag auf Sonntag, dem 27. April 2025, wurde eine 44-jährige E-Scooter-Fahrerin in Neumagen-Dhron um 03:45 Uhr kontrolliert. Auch bei ihr stellte die Polizei Auffälligkeiten fest, die auf den Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. Die Fahrerin gab an, kürzlich Marihuana und Amphetamin konsumiert zu haben. Auch sie musste die Weiterfahrt einstellen, und es wurde eine Blutprobe entnommen. Die Frau sieht sich nun ebenfalls einem Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber, wie die Rhein-Zeitung berichtete.

Die Nutzung von E-Scootern unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist nicht nur gefährlich, sondern hat auch rechtliche Konsequenzen. Laut anwalt.de können Fahrer, die unter Einfluss von Drogen fahren, mit Bußgeldern, Fahrverboten und Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Die Mindestanforderungen für die Nutzung von E-Scootern gelten ungeachtet des Alters, und es sind keine speziellen Führerscheine erforderlich. Dennoch werden solche Vergehen ernsthaft verfolgt und können zu schwerwiegenden rechtlichen Folgen führen.