
Ab dem 1. April 2025 sind Rechnungssteller in Rheinland-Pfalz gesetzlich verpflichtet, öffentliche Aufträge und Konzessionen elektronisch einzureichen. Bislang war die elektronische Einreichung der Rechnungen freiwillig. Diese Neuregelung zielt darauf ab, die Verwaltung zu digitalisieren und die Bezahlung von Aufträgen zu vereinfachen.
Die neuen E-Rechnungen unterscheiden sich von herkömmlichen Papier- und digitalen Rechnungen, wie etwa PDFs, durch die Verwendung eines strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatzes. Dieser Standard, bekannt als XRechnung, gewährleistet eine effiziente und fehlerfreie Verarbeitung. Rechnungssteller müssen sich im zentralen E-Rechnungs-Portal Rheinland-Pfalz (ZRE) registrieren, um ihre E-Rechnungen an die zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz und im Saarland zu übermitteln.
Anforderungen und Zugang
Das E-Rechnungs-Portal bietet einen kostenfreien und einfachen Zugang zur elektronischen Rechnungsstellung. Über sogenannte Leitweg-IDs können die Rechnungen automatisch an die richtige Stelle geleitet werden, beispielsweise zur Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Unternehmen, die an der elektronischen Rechnungsstellung teilnehmen möchten, finden auf der Informationsseite des Landes Rheinland-Pfalz unter www.e-rechnung.service.rlp.de umfangreiche Informationen.
Zusätzlich zu den grundlegenden Informationen bietet das E-Rechnungsportal Anleitungen für die Registrierung sowohl für Rechnungssteller als auch für Rechnungsempfänger. Die Nutzung des ZRE ist für alle Beteiligten im öffentlichen Auftragswesen verpflichtend. Für weitere Unterstützung und bei Fragen stehen Kontaktmöglichkeiten zu Supportstellen sowie eine FAQ-Übersicht zur Verfügung.