
In Bernkastel-Kues an der Mosel erörtert ein Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum die Möglichkeiten des Einsatzes von Drohnen im Weinbau, insbesondere in Steillagen. Laut einem Bericht von Tagesschau hat die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag den praxistauglichen Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft unterstützt. Christian Schwörer, Generalsekretär des Deutschen Weinbauverbands, spricht sich für diese Ansätze aus.
Aktuelle Gesetze machen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft jedoch kompliziert, da hierfür eine Ausnahmegenehmigung nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) erforderlich ist. Schwörer kritisiert diese Anforderung als nicht zukunftsfähig. Auch Umweltschützer, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH), äußern Bedenken gegenüber Hubschrauberspritzungen, die den Apollofalter bedrohen könnten. Zudem zeigt eine Umfrage unter Württemberger Winzergenossenschaften, dass 57 % der Befragten der Meinung sind, dass Drohnen die Arbeit in Steillagen erleichtern können.
Vorteile und Herausforderungen des Drohneneinsatzes
Die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Daniela Schmitt (FDP) hebt die Vorteile von Drohnen für eine präzisere Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln hervor. Laut Deutscher Weinbauverband steht der Weinbau vor dynamischen Herausforderungen, die innovative Lösungen verlangen. Der Drohneneinsatz ermöglicht eine gezieltere Ausbringung von Pflanzenmitteln und ist unabhängig von Bodennässe, was in Steillagen von großem Vorteil ist.
Allerdings gibt es auch Hindernisse zu überwinden. Die Notwendigkeit eines Sichtkontaktes und eine unzureichende Infrastruktur für den Drohneneinsatz stellen Herausforderungen dar. Zudem wird die Flugdauer pro Akkuladung als problematisch angesehen. Der Deutsche Weinbauverband befürwortet eine rechtliche Vereinfachung und fordert eine eigene Rechtskategorie für Agrardrohnen. Die bisherigen Modelle für die Pflanzenschutzmittelanwendung stammen überwiegend von einem chinesischen Hersteller und erfüllen nicht alle Anforderungen an die Nutzung in Deutschland.