
Das Erntejahr 2025 hat in Rheinland-Pfalz begonnen: Wie SWR Aktuell berichtet, wurden vor Ostern die ersten Erdbeeren geerntet. Die Haupternte wird Ende April erwartet, während Freiland-Erdbeeren erst ab Mai verfügbar sind. Die ersten Erdbeeren stammen aus begehbaren Tunneln, die eine frühzeitige Ernte ermöglichen. Der Verlauf der Saison wird stark vom Wetter beeinflusst; bisher sind die Bedingungen gut, da es nur wenige Frostschäden gab. In den Tunneln gibt es bereits gute Blütenbestände, und auch im Freiland zeigen sich die ersten Blüten.
In den kommenden Tagen wird mit Niederschlägen gerechnet, jedoch könnte zu viel Regen Pilzkrankheiten begünstigen. Der Preis für eine 500-Gramm-Schale Erdbeeren liegt derzeit bei etwa 6 Euro, abhängig vom Verkaufsort. Ein wichtiger Aspekt in der Diskussion sind die möglichen Anstiege des Mindestlohns auf 15 Euro und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Erdbeerpreise. Zudem ist die Anbaufläche für Erdbeeren in Rheinland-Pfalz von 636 Hektar im Jahr 2019 auf 439 Hektar im Jahr 2024 gesunken. Gleichzeitig hat der geschützte Anbau, wie in Tunneln, zugenommen – von 25 Hektar im Jahr 2015 auf 84 Hektar im Jahr 2024.
Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft
Im Kontext der Erdbeerernte ist auch die Rolle der Saisonarbeitskräfte bedeutend. Im Jahr 2023 waren laut Deutschlandfunk etwa 243.000 Saisonarbeitskräfte in der deutschen Landwirtschaft tätig. Diese Arbeitskräfte stechen Spargel, ernten Erdbeeren und unterstützen bei der Weinlese. Die meisten Saisonarbeiter erhalten nur wenig mehr als den Mindestlohn, der derzeit bei 12,41 Euro pro Stunde liegt.
Ohne die Arbeitskräfte aus dem Ausland wäre es in der Landwirtschaft kaum möglich, die erforderliche Arbeitslast bewältigen. Der größte Teil der Saisonarbeiter kommt aus Rumänien (rund 70 Prozent) und Polen (etwa 25 Prozent). Weitere Herkunftsländer sind Bulgarien, Kroatien und einige Nicht-EU-Staaten wie Georgien und die Republik Moldau. Die Berichterstattung hebt die Abhängigkeit der Betriebe von Saisonarbeitskräften hervor. Obwohl viele Betriebe die Erntearbeiter nach Akkordlohnsystemen bezahlen, erwerben die Saisonarbeiter in der Regel keine Rentenansprüche, da keine Sozialabgaben für kurzfristige Beschäftigungen gezahlt werden müssen.