GermersheimRhein-Pfalz-Kreis

Neues Jahr, neue Gebühren: Abfallbescheide für Germersheim verschickt!

Im Landkreis Germersheim werden Ende Januar die Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren an Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen verschickt. Diese Informationen wurden von rheinpfalz.de bereitgestellt. Der Gebührenbescheid umfasst die Endabrechnung für das Jahr 2024 sowie die Vorausleistungsbeträge für das laufende Jahr. Die Vorauszahlungen sind jeweils zum 1. März, 1. Juli und 1. November fällig.

Bei den Überweisungen müssen Eigentümer die zugehörige Eigentümernummer angeben, um eine korrekte Zuordnung der Zahlungseingänge zu gewährleisten. Verzögerungen bei der Bezahlung können zusätzliche Verwaltungsgebühren nach sich ziehen. Um diese Gebühren zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, deren Formular auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft im Bereich Online Service bereitgestellt wird. Auf der Webseite steht ebenfalls eine Erinnerungsfunktion per E-Mail zur Verfügung, die über Abholzeiten oder Änderungen informiert.

Details der Abfallgebühren

Wie abfallwirtschaft-germersheim.de berichtet, sind Grundstückseigentümer die Ansprechpartner für die Verwaltung und Abrechnung der Abfallgebühren. Mieter sollten sich bei Fragen an ihre Vermieter oder Hausverwalter wenden. Der Gebührenbescheid wird zu Anfang des Jahres an die Eigentümer versendet und enthält sowohl die Abrechnung für das vergangene Jahr als auch die Vorausleistungen für das kommende Jahr. Die Jahresgrundgebühr richtet sich nach der Anzahl und Größe der Tonnen oder Container, wobei eine festgelegte Anzahl von Leerungen pro Tonne und Jahr in der Grundgebühr enthalten ist.

Zusätzliche Leerungen der Restmüll- oder Bio-Tonne werden in der folgenden Abrechnung als Leistungsgebühr berechnet. Für die Papiertonne fallen hingegen keine zusätzlichen Gebühren an. Zahlungen können sowohl per Überweisung als auch durch SEPA-Abbuchung erfolgen; bei Überweisung muss ebenfalls die Eigentümernummer angegeben werden. Die Gebührenstruktur differenziert zudem zwischen Wohn- und gemischt genutzten Grundstücken sowie rein gewerblich genutzten Grundstücken. Anlieferungen bei Wertstoffhöfen werden nach Gewicht oder Volumen abgerechnet, wobei für Kleinmengen aus privaten Haushalten unter einem gewissen Betrag keine Gebühren anfallen.