
Die Bundestagswahl 2025 steht vor der Tür: Am 23. Februar werden die Wahlen durchgeführt. Dies stellt für die rund zwei Millionen Deutschen im Ausland eine besondere Herausforderung dar, da für sie spezifische Anforderungen an die Stimmabgabe gelten. Der enge Zeitrahmen für die Wahlorganisation verstärkt die Dringlichkeit dieser Fragen.
Es gibt zwei Gruppen von Wählern im Ausland: Zum einen die Deutschen mit deutschem Pass, die dauerhaft im Ausland leben. Diese müssen sich ins Wählerverzeichnis eintragen und bekommen die Briefwahlunterlagen an ihre Auslandsadresse geschickt. Zum anderen sind da die Deutschen, die vorübergehend im Ausland sind. Sie bleiben im Wählerverzeichnis und können ebenfalls eine Briefwahl beantragen. Anträge für die Briefwahl müssen dabei 21 Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde eingehen.
Anfragen und Bedenken
Jens Hinderberger von der Verbandsgemeinde Lingenfeld berichtet von zahlreichen Anfragen aus den USA und Israel. Auch die Verbandsgemeinde Kandel hat rund 20 Anfragen von Deutschen im Ausland erhalten. Besonders häufig sind Anfragen aus anderen europäischen Staaten. In der Verbandsgemeinde Jockgrim verzeichnet man internationale Anfragen aus Ländern wie Neuseeland, Thailand, USA, Frankreich, Österreich, Schweiz, Belgien, Vereinigtes Königreich, Schweden, Polen und den Niederlanden.
Die Briefwahlunterlagen sollen am 7. Februar eintreffen und danach verschickt werden. Hinderberger äußert jedoch Bedenken, dass Wähler in fernen Ländern die Stimmzettel rechtzeitig erhalten. Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 24. Januar an die Haushalte in Jockgrim versendet, und die Stimmzettel müssen bis zum 7. Februar vorliegen. Die Verbandsgemeinde Lingenfeld hat etwa 12.350 Wahlberechtigte, von denen bei der letzten Wahl 6.325 per Brief ihre Stimme abgaben. Gleichzeitig wird auf die Wichtigkeit hingewiesen, die Wahlangebote vor Ort zu nutzen, um die Verwaltungen zu entlasten.
Für die Nutzung des amtlichen Kurierweges für die Briefwahlunterlagen bieten die Auslandsvertretungen Unterstützung an. Dies setzt jedoch eine vorherige Absprache mit der zuständigen Auslandsvertretung voraus. In vielen grenznahen EU-Staaten erweist sich der Kurierweg als nicht schneller als der reguläre Postweg. Die Wahlunterlagen müssen in einem gesonderten, verschlossenen Umschlag verschickt werden, der als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Der Versand erfolgt an das Auswärtige Amt, das die Sendungen auf dem amtlichen Kurierweg an die jeweilige Auslandsvertretung weiterleitet.
Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die Laufzeiten des amtlichen Kurierwegs sowie die Verfahren zur Lagerung und Übergabe zu informieren. Die Kosten für die Weiterleitung der Wahlunterlagen müssen vom Absender getragen werden, und ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag sollte der Auslandsvertretung zur Verfügung gestellt werden, wie [bundeswahlleiterin.de](https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html) hervorhebt.