
Ein 29-Jähriger hat seiner getrennt lebenden Ehefrau mehrfach mit Mord gedroht. Der Vorfall ereignete sich in Ludwigshafen, als der Mann am Dienstag die Wohnung seiner Ehefrau aufsuchte, obwohl bereits ein gerichtliches Näherungs- und Kontaktverbot bestand. Die Polizei traf den Mann in der Wohnung an und nahm ihn auf richterliche Anordnung in Langzeitgewahrsam. Er bleibt bis Freitag im Gewahrsam.
Dieser Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Themen häusliche Gewalt und die Unterstützung für Betroffene. Es gibt verschiedene Maßnahmen zur Prävention, Strafverfolgung und zum Opferschutz sowie -hilfe. Betroffene von häuslicher Gewalt können Kontakt mit der Polizei aufnehmen, wo geschulte Ansprechpartner in allen Polizeidienststellen verfügbar sind. Hilfsangebote für Frauen mit Gewalterfahrung sind unter s.rlp.de/CRC14 zu finden.
Unterstützungsangebote für Betroffene
Zusätzlich zu den Maßnahmen der Polizeidienststellen informiert der WEISSE RING über zahlreiche Unterstützungsangebote. Diese umfassen persönliche Ansprechpartner vor Ort, emotionale Unterstützung und Begleitung zu Polizei-, Gerichts- und Behördenterminen. Außerdem werden Hilfeschecks für psychotraumatologische und anwaltliche Erstberatung bereitgestellt.
Des Weiteren unterstützt der WEISSE RING Betroffene bei der Durchsetzung des Gewaltschutzgesetzes, das unter anderem Annäherungsverbote und die Untersagung von Kontaktaufnahme, wie Anrufen oder Textnachrichten, einschließt. In bestimmten Fällen können auch finanzielle Hilfen zur Unterstützung bei Umzügen oder zur Einrichtung neuer Wohnungen angeboten werden.
Bei akuter Bedrohung wird empfohlen, die Notrufnummer 110 zu wählen. Weitere Informationen zu Hilfsangeboten können auf weisser-ring.de/haeuslichegewalt und auf der Webseite des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration unter www.gewalt.rlp.de gefunden werden.