
Der Austausch von Vormundschaften für Minderjährige ist in Ludwigshafen ein wichtiges Anliegen. Laut einem Bericht von MRN News betreut das Stadtjugendamt Ludwigshafen jährlich rund 230 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, für die Vormundschaft oder Pflegschaft eingerichtet ist. Diese rechtlichen Vertretungen werden notwendig, wenn Eltern nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge zu übernehmen. Die Vormundschaft oder Pflegschaft kann sowohl gesetzlich als auch gerichtlich angeordnet werden.
Daher ist das Jugendamt auf der Suche nach engagierten Ehrenamtlichen, die als Vormund oder Pfleger tätig werden möchten. Interessierte sollten bereit sein, regelmäßig Kontakt zu den Minderjährigen zu haben, wobei eine Aufnahme in den eigenen Haushalt nicht erforderlich ist. Voraussetzungen sind unter anderem Volljährigkeit, Zeit für die Belange junger Menschen sowie psychische und physische Gesundheit.
Ehrenamtliche Vormundschaft im Detail
Ehrenamtliche Vormünder dürfen eigenverantwortlich handeln und müssen über ihre Entscheidungen, etwa zu Aufenthaltsort, Gesundheitsfürsorge und Bildung des Mündels, Bericht erstatten. Auch die Verwaltung des Kindesvermögens fällt in ihren Aufgabenbereich. Regelmäßige Schulungen und Unterstützung durch das Jugendamt sind vorgesehen, um die Ehrenamtlichen bestmöglich vorzubereiten.
Wer Interesse hat, kann sich telefonisch, per E-Mail oder persönlich an die Koordinierungsstelle Vormundschaften des Jugendamtes wenden. Ein Führungszeugnis sowie eine Eignungsprüfung sind Teil des Bewerbungsprozesses. Weitere Informationen stehen auf der Homepage der Stadt Ludwigshafen zur Verfügung.
Zusätzlich ist seit dem 1. Januar 2023 ein reformiertes Vormundschaftsrecht in Kraft, das grundlegende rechtliche Regelungen in den §§ 1773 – 1808 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festlegt, wie bmj.de erläutert. Das Mündel steht hierbei im Mittelpunkt der Vormundschaft, worin seine Rechte, wie die Förderung der Entwicklung und persönliche Anhörungen, festgeschrieben sind. Der Vormund vertritt das Mündel anstelle der Eltern und trägt Verantwortung für dessen Pflege, Erziehung und Vermögen.