
Die Technischen Werke Ludwigshafen (TWL) haben angekündigt, bis 2030 rund 15 Millionen Euro in die Erneuerung der Wasserinfrastruktur zu investieren. Im Rahmen dieses Plans sollen sieben Kilometer alte Wasserrohre in Ludwigshafen ausgetauscht werden. Trotz der geplanten Erneuerung betont TWL, dass die bestehenden Leitungen nicht marode sind. Das Unternehmen erläutert, dass das Leitungsnetz kontinuierlich überprüft und gewartet wird.
Ein älterer Rohrabschnitt kann, wie von TWL angemerkt, in gutem Zustand sein, auch wenn er über 100 Jahre alt ist. Die Entscheidung, welche Wasserrohre ausgetauscht werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise dem Alter der Leitungen, der Beschaffenheit des Bodens, der Korrosionsanfälligkeit, der Fließgeschwindigkeit des Wassers und der Verkehrslast auf den Straßen. Das Wasserrohrnetz der TWL erstreckt sich über mehr als 500 Kilometer, wobei in Ludwigshafen auch noch Wasserleitungen im Einsatz sind, die etwa 100 Jahre alt sind. Bei Wasserrohrbrüchen haben die Betroffenen die Möglichkeit, die rund um die Uhr besetzte Rufbereitschaft von TWL zu kontaktieren.
Notwendige Investitionen für die Wasserinfrastruktur in Deutschland
Die Studie von Becker Büttner Held, die im Auftrag des VKU erstellt wurde, zeigt auf, dass derzeit jährlich nur 10 Milliarden Euro in die Wasserwirtschaft investiert werden. Um den zukünftigen Bedarf zu decken, müssen die jährlichen Investitionen auf durchschnittlich 40 Milliarden Euro steigen. Von den insgesamt benötigten 800 Milliarden Euro wird geschätzt, dass 65 Prozent für die Abwasserentsorgung und 35 Prozent für die Trinkwasserversorgung verwendet werden. Die Gründe für den steigenden Investitionsbedarf liegen in der ablaufenden Nutzungsdauer vieler Infrastrukturen sowie den Anpassungen an die Herausforderungen des Klimawandels, die als notwendig erachtet werden.
Der VKU-Vizepräsident Karsten Specht fordert zudem, dass Wasser und Abwasser als essentielle Bestandteile in einem Sondervermögen für die öffentliche Infrastruktur berücksichtigt werden sollten. Bund und Länder sind aufgefordert, Förderinstrumente bereitzustellen und Maßnahmen zur Kostendämpfung zu ergreifen, wie beispielsweise eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Trinkwasser und die Rückführung von Wasserentnahmeentgelten sowie Abwasserabgaben in die Infrastruktur.