Ludwigshafen

Müllgebühren steigen: Bodman-Ludwigshafen passt Preise an!

Der Gemeinderat von Bodman-Ludwigshafen hat eine Neuordnung der Abfallgebühren beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 gilt. Diese Anpassungen betreffen vor allem die Gebühren für die Restmüll- und Biomüllentsorgung. Die Kämmerin Bettina Keller erläuterte, dass die Gebühren alle zwei Jahre neu kalkuliert werden.

Die Preise für die Restmüllgebühren steigen deutlich. Für einen 60-Liter-Behälter erhöht sich die Gebühr von 51 Euro auf 58 Euro, was einer Erhöhung von 14 Prozent entspricht. Für einen 120-Liter-Behälter müssen ab sofort 117 Euro gezahlt werden, zuvor waren es 102 Euro. Bei einem 240-Liter-Behälter belaufen sich die Kosten auf 235 Euro, nach 204 Euro zuvor (15% Steigerung). Der 1100-Liter-Behälter kostet nun 1079 Euro, eine Erhöhung um 15 Prozent von zuvor 935 Euro. Zudem verdoppelt sich der Preis für den Windelsack von 1,50 Euro auf 3 Euro. Die Gebühren für die Biomüllentsorgung hingegen sinken: Ein 60-Liter-Behälter kostet künftig nur noch 108 Euro statt 117 Euro (8% Senkung), während für einen 120-Liter-Behälter künftig 217 Euro fällig werden statt bisher 234 Euro. Der Preis für den 240-Liter-Behälter wird auf 434 Euro gesenkt, zuvor waren es 468 Euro.

Änderungen bei Behälterwechsel und Grundgebühren

Um eine kostendeckende Abfallentsorgung sicherzustellen, war diese Gebührenanpassung notwendig. Bei etwaigen Mehreinnahmen ist die Gemeinde verpflichtet, die Überschüsse an die Kunden zurückzuzahlen. Die Verwaltungsgebühr für den Wechsel von Behältergrößen erhöht sich zudem von 20 Euro auf 28 Euro. Außerdem fällt bei der Auslieferung eines neuen Müllbehälters eine Wechselgebühr von ebenfalls 28 Euro an. Diese neu festgelegten Gebühren gelten rückwirkend ab dem 1. Januar.

Ab dem 1. Januar 2025 stehen den Bürgern zudem flexiblere Optionen zur Verfügung, um die Größe und Anzahl der Mülltonnen nach Bedarf zu wählen, wie eva-abfallentsorgung.de berichtete. Die Anschlusspflicht an sowohl die Restmüll- als auch die Biotonne bleibt bestehen, es besteht jedoch die Möglichkeit, bei Eigenkompostierung auf die Biotonne zu verzichten. Die Müllabfuhr für Rest- und Biomüll erfolgt in der Regel alle 14 Tage.

Die Gebührentarife für die Restmüll- und Biomülltonnen sind bis Ende 2024 weiterhin gültig. Mit diesen Anpassungen reagiert die Kommune auf die steigenden Kosten der Abfallentsorgung und schafft gleichzeitig Anreize für eine umweltfreundliche Abfalltrennung.

Für die grundlegenden Gebühren erheben die Abfallentsorgungsstellen ab dem 1. Januar 2025 eine monatliche Grundgebühr von 5 Euro für Wohneinheiten und 12 Euro für Gewerbebetriebe, mit Staffelungen nach der Größe der genutzten Flächen.