Ludwigshafen

Wahlplakat-Zerstörer randaliert und leistet heftigen Widerstand!

In Ludwigshafen wurde am Freitagmorgen ein 36-jähriger Mann beim Zerstören von Wahlplakaten ertappt. Wie Bild berichtete, erfolgte die Identifizierung des Mannes in der Bahnhofstraße, wo er beim Beschädigen der Plakate beobachtet wurde. Die Polizei stellte ihn umgehend und erstattete Anzeige.

Nachdem der Mann einen Platzverweis erhielt, erschien er kurze Zeit später erneut an der gleichen Örtlichkeit. Daraufhin nahm die Polizei ihn in Gewahrsam. Während des Transports im Gefangenentransporter zeigte der Mann aggressive Verhaltensweisen und randalierte. Bei der Ankunft der Beamten an der Polizeidienststelle weigerte er sich, auszusteigen, sodass die Polizisten ihn in die Zelle tragen mussten. Trotz erheblichem Widerstand konnte er schließlich fixiert und gefesselt werden.

Rechtliche Konsequenzen

Ein Staatsanwalt ordnete die Entnahme einer Blutprobe an. Der Mann muss sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. Die Zerstörung von Wahlplakaten gilt als Straftat gemäß § 303 Abs. 1 StGB. Wahlplakate sind das Eigentum der jeweiligen Partei, unabhängig vom wirtschaftlichen Wert. Auch wenn viele Parteien in der Vergangenheit von Anzeigen gegen Unbekannt abgesehen haben, da die Aufklärungschancen gering sind, ist die Beschädigung von Wahlplakaten kein Kavaliersdelikt und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden, wie anwalt.org ausführlich darlegt.