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Politisches Chaos: CDU-Siege, aber kein Zugang zum Bundestag!

Im Rahmen der jüngsten Bundestagswahl hat die CDU-Kandidatin Ursula Groden-Kranich im Wahlkreis Mainz ein Direktmandat gewonnen. Trotz dieses Erfolges wird sie jedoch nicht in den Bundestag einziehen. Grund dafür ist die im Jahr 2023 eingeführte Wahlrechtsreform, die dazu führt, dass insgesamt 23 Kandidaten, die direkt in ihren Wahlkreisen gewonnen haben, nicht in das Parlament einziehen können, wie SWR Aktuell berichtet.

Die Wahlrechtsreform zielt darauf ab, die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag dauerhaft auf 630 zu begrenzen, um sowohl Kosten zu sparen als auch die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu sichern. In diesem Zusammenhang dürfen nur so viele Direktkandidaten in den Bundestag einziehen, wie es dem Zweitstimmenergebnis ihrer Partei entspricht. Im Fall der CDU erhielt die Partei in Rheinland-Pfalz 30,6 Prozent der Zweitstimmen, was lediglich 11 Sitzen entspricht. Neben Groden-Kranich sind zwei weitere CDU-Kandidaten aus Rheinland-Pfalz vom Einzug in den Bundestag ausgeschlossen.

Wahlrechtsreform sorgt für bundesweite Auswirkungen

Ähnliche Situationen sind auch in Hessen aufgetreten. Die CDU-Kandidaten Yannick Schwander und Leopold Born gewannen ihre Wahlkreise in Frankfurt bei den Direktstimmen, werden jedoch ebenfalls nicht im Bundestag vertreten sein. Laut t-online.de greift die Wahlrechtsreform hier zum ersten Mal, wobei Direktkandidaten nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehen, selbst wenn sie die Mehrheit der Erststimmen erhalten haben. Sie benötigen auch ausreichende Zweitstimmen ihrer Partei.

Die Reform führt dazu, dass Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen und der Bundestag künftig nur noch aus 630 Abgeordneten bestehen wird. Abgeordneter Yannick Schwander erhielt 26,0 Prozent der Stimmen, während Leopold Born auf 27,4 Prozent kam. Trotz dieser Erfolge ziehen beide nicht ein, während beispielsweise Omid Nouripour von den Grünen, der seinen Wahlkreis nicht verteidigen konnte, über die Landesliste in den Bundestag einzieht. In Hessen sind neben Born und Schwander noch drei weitere CDU-Wahlkreisgewinner von diesem Ausschluss betroffen.

Insgesamt betrifft die neue Regelung in Deutschland 23 Wahlkreisgewinner, vor allem aus den Reihen der CDU, aber auch von CSU, AfD und SPD. Die betroffenen Wahlkreise liegen überwiegend in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern sowie in einigen Gegenden im Osten und im Norden des Landes.