
Ein 20-Jähriger muss sich ab heute wegen fahrlässiger Tötung vor dem Mainzer Amtsgericht verantworten. Er steht im Verdacht, einen Autounfall verursacht zu haben, bei dem ein Fußgänger starb. Der Unfall ereignete sich an einem späten Abend im November 2023 in der Nähe des Mainzer Hauptbahnhofs, als der damals 19-jährige Autofahrer mit zwei Mitfahrern in Richtung Mainz-Mombach unterwegs war. Laut Anklage soll der Fahrer 20 km/h zu schnell gefahren sein (70 km/h statt der erlaubten 50 km/h).
Als an einer Kreuzung zwei Fußgänger, ein Mann und eine Frau, die Mombacher Straße überqueren wollten, war die Fußgängerampel ausgeschaltet. Der Autofahrer erfasste dabei den 55-jährigen Fußgänger aus Frankfurt und seine Begleiterin. Der Fußgänger verstarb noch an der Unfallstelle, während die Frau mehrere Knochenbrüche erlitt und notoperiert werden musste. Zudem machten Gaffer Fotos und Videos der Opfer, die sie online verbreiteten, bevor Einsatz- und Rettungskräfte am Unfallort eintrafen.
Rechtliche Konsequenzen für Gaffer
Die Polizei Mainz ermittelte zwei mutmaßliche Gaffer, die möglicherweise aus den Wohnkomplexen an der Unfallstelle stammen. Gegen diese Personen sind bereits Gerichtstermine angesetzt worden wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen. Auf die Problematik des Gaffens und dessen rechtliche Folgen habe auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hingewiesen. Gaffen könne die Arbeit von Polizei und Einsatzkräften erheblich erschweren und zu weiteren Unfällen führen. Der DVR unterstrich, dass das Fotografieren oder Filmen von Unfällen das Leben der Unfallopfer gefährdet.
Das Gaffen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die von Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen reichen. So ist es beispielsweise eine Ordnungswidrigkeit, sich einer öffentlichen Ansammlung anzuschließen und nicht zu entfernen, was mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Auch das Anfertigen von Fotos oder Videos von Unfallopfern kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Des Weiteren sind Polizeibeamte berechtigt, Handys von Gaffern einzuziehen.