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Schock-Razzia in Frei-Laubersheim: Fahrer mit über 2 Promille gestoppt!

Am 7. Mai 2025 führte eine Polizeistreife in Frei-Laubersheim eine Verkehrskontrolle durch. Ein 46-jähriger PKW-Fahrer aus dem Landkreis Mainz-Bingen wurde dabei kontrolliert.

Bei der Überprüfung stellten die Beamten Anhaltspunkte für eine Alkoholisierung des Fahrers fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille. Infolgedessen wurde eine Blutentnahme durchgeführt, und der Fahrer sieht sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechtlichen Konsequenzen gegenüber, wie news.de berichtete.

Rechtliche Grundlagen für Blutentnahmen

Die Polizei kann Blutentnahmen bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenfahrt anordnen, wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen. Dies geschieht im Rahmen des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“, das am 24. August 2017 in Kraft trat. Laut dem neuen Paragraphen § 81a Abs. 2 StPO bedarf die Blutentnahme keiner richterlichen Anordnung, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine Trunkenheit im Verkehr gibt. Dazu zählen unter anderem erkennbaren Alkoholisierung und Zeugenaussagen, wie anwalt.de ausführlich erläutert.

Die Regelung sieht vor, dass die Anordnung der Blutentnahme auf einem konkreten Anfangsverdacht basieren muss und nicht routinemäßig erfolgt. Bei einer Weigerung des Fahrers, an einer freiwilligen Alkoholkontrolle teilzunehmen, kann kein Verdacht für eine Blutentnahme begründet werden.