
Die Stadt Ludwigshafen plant eine umfassende Änderung ihrer Friedhofssatzung, um dem Trend zu pflegeleichten Gräbern Rechnung zu tragen. Dies wurde durch den Werkausschuss des Wirtschaftsbetriebs Ludwigshafen (WBL) einstimmig beschlossen, wie die Rheinpfalz berichtete.
Ein zentrales Ziel der geplanten Änderungen ist die Einführung neuer Grabarten. Gabriele Bindert, die WBL-Bereichsleiterin für Grünflächen und Friedhöfe, informierte über ein neues Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz, das in Vorbereitung ist. Zu den neu vorgesehenen Grabarten zählen:
- Die Bestattung von Mensch und Tier auf einem Grabfeld des Hauptfriedhofs, in dem die Asche von Haustieren als Beigabe erlaubt ist.
- Ein Wahlgrab für Urnenbeisetzungen in Gemeinschaftsgrabanlagen an historischen Mauern oder Gräbern.
- Ein pflegefreies Kräuterrasengrab, das eine Sargbestattung in einer Kräuterrasenfläche und eine Urnenbeisetzung in einer angrenzenden Pflanzfläche ermöglicht.
Flexible Bestattungsregeln und positive Resonanz
Zusätzlich wird es künftig erforderlich sein, Urnenbeisetzungen innerhalb von vier Monaten durchzuführen, anstatt wie bisher innerhalb von zwei Monaten. Diese Regelung soll der gestiegenen Mobilität der Bevölkerung Rechnung tragen. Die Resonanz im Werkausschuss war durchweg positiv, und SPD-Stadträtin Eva Kraut betonte die hohe Bedeutung der Friedhöfe als Grünflächen in der Stadt.
Ein wichtiger Aspekt ist auch das Tierkrematorium in Rheingönheim, das Einäscherungen und Urnen für Haustiere anbietet. Gabriele Bindert teilte mit, dass ihr derzeit noch keine Informationen über einen Beschluss zum muslimischen Gräberfeld im Hauptfriedhof vorliegen.
Für weiterführende Informationen über die Friedhofssatzung der Stadt Grünstadt kann die entsprechende Satzung der Stadt Grünstadt konsultiert werden.