
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Gruppierung „Königreich Deutschland“ verboten. Diese Organisation hat bundesweit etwa 6.000 Anhänger und wird mit wirtschaftskriminellen Strukturen in Verbindung gebracht, die einen sogenannten Gegenstaat geschaffen haben sollen. In Zusammenhang mit diesem Verbot kam es heute zu großangelegten Razzien, bei denen die Polizei in mehreren Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Gebäude und Wohnungen führender Mitglieder durchsuchte.
In Sachsen wurden die Razzien in Leipzig und Dresden durchgeführt. Dabei wurden insgesamt vier Männer festgenommen, unter ihnen der Gründer der Gruppierung, Peter Fitzek. Er wurde in Halsbrücke bei Freiberg verhaftet. Eine weitere Festnahme erfolgte im Landkreis Mittelsachsen. Die vier Festgenommenen, die zwischen 37 und 59 Jahre alt sind, sollen einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt werden, der über mögliche Untersuchungshaft entscheiden wird.
Vorwürfe gegen Fitzek und die Gruppierung
Peter Fitzek wird unerlaubte Einlagen- und Versicherungsgeschäfte vorgeworfen. Der Innenminister betonte, dass Fitzek als „Oberster Souverän“ die ideologische Ausrichtung der Gruppierung bestimmte und eigene „Gesetze“ erließ. Zudem wurden zwei weitere Festgenommene als Stellvertreter von Fitzek in der obersten Leitungsebene identifiziert, während der vierte Mann für die Finanzen zuständig war. Dobrindt hob hervor, dass die Organisation wirtschaftskriminelle Strukturen aufgebaut habe, was die Notwendigkeit des Verbots unterstrich.
Das „Königreich Deutschland“ wurde 2012 von Fitzek in Wittenberg ausgerufen. Die Reichsbürgerbewegung, zu der auch diese Gruppe zählt, erkennt die Bundesrepublik Deutschland und deren demokratische Strukturen nicht an und beteiligt sich nicht an Steuern oder Abgaben. Der Verfassungsschutz schätzte die Anzahl der Reichsbürger im Jahr 2023 auf rund 25.000. Fitzek, der aus Halle stammt, hat sich selbst zum Staatsoberhaupt erklärt und stand bereits mehrfach wegen verschiedener Delikte vor Gericht. Im März wurde er wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Ermittlungen gegen die Gruppierung wurden von der Bundesanwaltschaft übernommen, da die mutmaßlichen Rädelsführer als besonders bedeutend eingestuft werden. Außerdem gab es Durchsuchungen in der Schweiz, im Kanton Solothurn.