
Ein 55-jähriger Mann aus Pirmasens wurde vom Amtsgericht Pirmasens zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte im Juni 2022 sechs kinderpornografische Bilder im Internet hochgeladen, um ähnliche Inhalte zu finden und zu besitzen. Die Polizei stellte im Dezember 2023 auf seinem Laptop und einer Speicherkarte insgesamt 36 kinderpornografische Bilddateien sicher. Er räumte die Vorwürfe ein, konnte jedoch keine Erklärung für sein Verhalten liefern.
Der Mann ist berufsunfähig und bezieht Bürgergeld. Seit zwei Jahren befindet er sich in psychiatrischer Behandlung aufgrund psychischer Belastungen. Zudem hat er versucht, einen Therapeuten wegen der Kinderpornografie zu finden, was ihm jedoch schwerfiel. Das Gericht berücksichtigte, dass der Mann nicht vorbestraft, einsichtig und therapiewillig ist. Neben der Bewährungsstrafe muss er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und eine ambulante Therapie in Homburg absolvieren. Ein Bewährungshelfer wird ihm zur Seite gestellt. Das Urteil ist rechtskräftig, wie Die Rheinpfalz berichtete.
Ähnliche Vorfälle
Ein weiterer Fall von Kinderpornografie ereignete sich in Frankfurt, wo ein 53-jähriger Familienvater vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer Geldauflage von 2400 Euro verurteilt wurde. Im Mai 2022 wurden in seiner Wohnung rund 1500 kinderpornografische Bild- und Videodateien sichergestellt. Unter diesen befanden sich auch Fotos seiner damals sechsjährigen Tochter in „`aufreizender Pose`“. Der Angeklagte gestand die Vorwürfe und gab an, über Jahre hinweg seinen pädophilen Neigungen im Internet nachgegangen zu sein. Er nimmt derzeit an einer Therapie in einem Männerzentrum teil. Das Mädchen lebt mittlerweile in der Obhut des Jugendamtes. Das Gericht berücksichtigte, dass der Angeklagte keine Vorstrafen hat und eine höhere Strafe seinen Job in der Sicherheitsbranche gefährdet hätte. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, wie RND berichtete.