
Am Mainzer Landgericht findet derzeit der Prozess gegen zwei Eltern statt, die beschuldigt werden, ihr Kind im Rhein bei Worms getötet zu haben. Dies ist der elfte Verhandlungstag, und die Diskussion über die Schuldfähigkeit der Angeklagten ist ein zentrales Thema des Verfahrens.
In den Verhandlungen wird insbesondere die Frage erörtert, inwiefern mögliche Halluzinationen des Angeklagten vorlagen. Es wird unter anderem geprüft, ob ein „schwarzer Mann“ die Tat befohlen hat. Diese Aspekte sind entscheidend für die Beurteilung der Verantwortlichkeit der Angeklagten, wie Die Rheinpfalz berichtete.
Wormser Prozesse und deren Legacy
Der Fall führt auch zu Erinnerungen an die Wormser Prozesse, die von 1994 bis 1997 am Landgericht Mainz stattfanden. In diesen Prozessen wurden 25 Personen aus Worms und Umgebung des massenhaften Kindesmissbrauchs im Rahmen eines Pornorings angeklagt, aber alle Beschuldigten wurden letztlich freigesprochen. Die vorgelegten Aussagen der vermeintlichen Opfer wurden als Erinnerungsverfälschungen und Konfabulationen eingestuft, was auch zu einer Neubewertung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen führte.
Die Wormser Prozesse zeichneten sich durch kontroverse Befragungstechniken aus, die den Verdacht auf eine Suggestion der Aussagen naheließen. Über Jahre hinweg hatten die Verfahren schwere Auswirkungen auf die damals betroffenen Personen. Ein zentraler Auslöser der Prozesse war ein Scheidungsverfahren, in dem eine Frau sexuellen Missbrauch durch ihren Ex-Mann behauptete. Diese wiederholten Vorwürfe führten zur Befragung von Kindern, die offenbar in einem desolaten Umfeld lebten.
Besonders problematisch war, dass trotz der Ungereimtheiten in den Zeugenaussagen und dem Fehlen fester Beweise während der Polizei-Ermittlungen bis zu dreizehn Jahre Haft gefordert wurden. Die Verfahren endeten 1996 und 1997 jedoch mit Freisprüchen in allen 25 Fällen. Nach diesen Urteilen stellte ein Richter klar, dass es den Wormser Massenmissbrauch nie gegeben habe, was die schwerwiegenden Folgen für die Angeklagten und die involvierten Kinder unterstrich. Wie Wikipedia festhielt, verbrachte eine Angeklagte Zeit im Gefängnis, während andere Angeklagte bis zu 21 Monate in Untersuchungshaft verbringen mussten.