
Am Freitagabend, den 4. April 2025, ereignete sich ein bemerkenswerter Verkehrsunfall im Landkreis Worms. Laut einem Bericht von news.de hatten zwei Verkehrsteilnehmer in einem Kreisverkehr an der Kreuzung L443/K37 bei Mörstadt einen Konflikt. Um etwa 21:45 Uhr stellte ein Fahrzeugführer den anderen im Kreisverkehr absichtlich und bremste seinen Kontrahenten aus, während ein Gegenstand nach dessen Fahrzeug geworfen wurde.
Wenige Minuten später kam es im Industriegebiet Worms-Nord, an der Kreuzung L425/Langgewann, zu einer weiteren Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen. Der beschuldigte Fahrer bremste das Fahrzeug des Geschädigten abermals aus und fuhr anschließend rückwärts auf das andere Fahrzeug auf. Nach diesem Vorfall entfernte sich der Aggressor unerlaubt von der Örtlichkeit.
Ermittlungen und Führerscheinentzug
Die Polizei konnte den flüchtigen Verkehrsteilnehmer ermitteln. Sein Führerschein wurde am gleichen Abend von den Beamten beschlagnahmt. Die Entscheidung über einen möglichen Entzug des Führerscheins aufgrund charakterlicher Ungeeignetheit liegt nun bei einem Gericht. Die Polizeiinspektion Worms bittet um sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 06241 852-0 oder per E-Mail an piworms@polizei.rlp.de.
In einem anderen Zusammenhang wurde am Verwaltungsgericht München eine Beschwerde gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis zurückgewiesen, wie bussgeldsiegen.de berichtete. Hierbei wurde ein Antragsteller als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft, da er über ein hohes Aggressionspotenzial und zahlreiche Verkehrs- sowie Strafrechtsverstöße zwischen 2012 und 2019 verfügte. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten unter Einschluss von TÜV SÜD Life Service GmbH untermauerte die Entscheidung zur Entziehung der Fahrerlaubnis, die bereits am 23. Juni 2022 angeordnet worden war. Der Antragsteller hatte gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt, jedoch ohne Erfolg.