
Zwei Männer aus Speyer wurden wegen des bewaffneten Handels mit Drogen verurteilt. Der Prozess fand vor dem Landgericht Frankenthal statt und endete mit der Urteilsverkündung am Dienstag. Ein 36-jähriger Mann erhielt eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, während ein weiterer Mann zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurden, wie Rheinpfalz berichtete.
Im Zuge eines anderen Verfahrens stehen Zwillingsbrüder aus der Pfalz ebenfalls wegen illegalem Drogenhandel vor Gericht. Beide sind 28 Jahre alt und befinden sich seit Mitte August 2023 in Untersuchungshaft, da Fluchtgefahr besteht. Der Prozess begann am 10. März 2025. Die Brüder, die aufgrund ihrer Haftorte in Trier und Wöllstein verspätet erschienen, werden beschuldigt, zwischen 2021 und 2023 große Mengen Drogen und verschreibungspflichtige Medikamente illegal erworben zu haben, wie Tagesschau berichtete.
Vergehen und Beschlagnahmungen
Die Staatsanwaltschaft wirft den Brüdern vor, Drogen im Wert von mehreren Tausend Euro beschafft zu haben. Unter den beschlagnahmten Substanzen befinden sich:
- 10.000 Oxycodontabletten
- 100 Flaschen Kodein
- fast 9.000 Tilidintabletten
- über 4.000 Alprazolam-Tabletten
- 4.000 Diazepam-Tabletten
Oxycodon, Kodein und Tilidin gehören zu den starken Schmerzmitteln, während Alprazolam und Diazepam beruhigende Wirkungen entfalten. Des Weiteren sollen die Brüder auch Kokain für den Eigenkonsum bezogen haben. Ein Bruder wird in drei Fällen beschuldigt, insgesamt fünf Kilogramm Marihuana für den Weiterverkauf erworben zu haben. Die Drogen wurden von anderen Personen gekauft, wobei zwei namentlich erwähnte Personen in die Machenschaften verwickelt sind.
Bei einer Durchsuchung in der Garage eines der Beschuldigten fand die Polizei weitere Drogen. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein „Rechtsgespräch“ vereinbart, um die Verfahren zu beschleunigen. Die Brüder haben die Taten weitgehend gestanden, was zu einer Begrenzung ihrer Haftzeiten führt. Während ein Zwillingsbruder mit maximal vier Jahren Gefängnis rechnen könnte, steht dem anderen eine maximal fünfjährige Haftstrafe bevor.