
Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Rheinland-Pfalz kommt einen Schritt voran. Wie Ludwigshafen24 berichtete, konnten sich die zuständigen Ministerien auf eine Positivliste für Überweisungen einigen, die beispielsweise Mietzahlungen, ÖPNV-Tickets und Handyverträge umfasst. Allgemeine Überweisungen sowie Überweisungen auf eigene Konten bleiben allerdings ausgeschlossen. Die Kommunen bereiten sich derzeitig auf die Einführung der Bezahlkarte vor, und technische Probleme werden nicht mehr als Hindernis angesehen; die Anbindung an das landesweite System könnte bereits im laufenden Quartal erfolgen.
Die Bezahlkarten werden seit Mitte März in allen sechs Aufnahmeeinrichtungen des Landes verwendet und sollen vor allem dazu dienen, die Bargeldnutzung zu steuern sowie den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Volljährige, alleinstehende Asylbewerber erhalten monatlich 196 Euro, von denen 130 Euro bar abhebbar sind. Ein Pilotprojekt zur Einführung der Bezahlkarte startete am 13. Januar in der Aufnahmeeinrichtung in Trier, wobei in der ersten Woche 50 bis 80 Teilnehmer ausgewählt werden sollten. Die Pilotphase in Rheinland-Pfalz ist auf vier bis sechs Wochen angelegt, mit dem Ziel, das Projekt nach dem Start in Trier schrittweise auf andere Aufnahmeeinrichtungen auszuweiten.
Empfehlungen des Integrationsministeriums
Integrationsministerin Katharina Binz kündigte Empfehlungen zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber an, wie mffki.rlp.de berichtete. Der vorgeschlagene monatliche Bargeldbetrag beträgt 130 Euro pro Person und ist nicht verbindlich – die Regelung ist flexibel anpassbar. Rheinland-Pfalz erkennt die unterschiedlichen Lebens- und Wohnsituationen von Asylbewerbern an und kritisiert, dass eine starre Barbetragsfestlegung von 50 Euro als unzureichend angesehen wird. Dieser empfohlene Betrag wird jährlich an die Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) angepasst.
Die Bezahlkarte soll bundesweit einsetzbar sein, mit Ausnahmen für „Money Transfer Services“. Zudem wird den Asylbewerbern die Teilnahme am Online-Handel innerhalb der EU ermöglicht, sowie Überweisungen und Lastschriften. Die Einführung der Bezahlkarte erfolgt in Zusammenarbeit mit den Kommunen, die jedoch eigenständig entscheiden können, ob sie sie einführen möchten. Die Teilnahme der Kommunen an dieser Initiative ist freiwillig.
Nach Abschluss des Pilotprojekts in der AfA Trier werden weitere Details zur Umsetzung bekannt gegeben. Ein Pressetermin zur Ausgabe der Bezahlkarte ist für den 17. Januar 2025 in der AfA Trier angesetzt, wobei eine Anmeldung bis zum 16. Januar 2025 erforderlich ist.