NeuwiedRheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz: Kommunen fordern dringend echte Entlastung!

In Rheinland-Pfalz sorgen finanzielle Belastungen kommunaler Verwaltungen für Unruhe und Diskussionen über eine mögliche Kommunalreform. Laut einem Bericht der Rhein-Zeitung hat der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz eine klare Absage an die Debatte um eine solche Reform erteilt. In der Diskussion stehen mögliche Vorteile größerer Verbünde, die Aufgaben teilen könnten. Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, die im Landkreis Neuwied am 1. Januar 2018 aus einem freiwilligen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach entstand, ist ein Beispiel für die kleinteilige Kommunalstruktur des Bundeslandes, die im Vergleich zu anderen Bundesländern als besonders ausgeprägt gilt.

Rechnungshofpräsident Marcel Hürter und FDP-Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis haben jüngst die Debatte um eine Reform erneut angestoßen. Die Kommunen in Rheinland-Pfalz sehen sich zunehmend mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert.

Programmatik zur finanziellen Entlastung

Um den finanziellen Druck auf die Kommunen zu mindern, wurde das Programm PEK-RP ins Leben gerufen, welches zur Stärkung der rheinland-pfälzischen Kommunen beitragen soll. Dieses Programm umfasst einen historischen Schuldenschnitt von 3 Milliarden Euro und kombiniert diesen mit einem neuen Kommunalen Finanzausgleich (KFA) sowie dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI). Die Informationsseite der rheinland-pfälzischen Finanzministeriums erläutert, dass sich das Programm an Kommunen mit hohen Liquiditätskrediten richtet und sie von mehr als der Hälfte ihrer relevanten Liquiditätskredite befreit.

Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt das Zinsänderungsrisiko für die entlasteten Schulden. Die langfristige Entlastung der Kommunen könnte über die vorgesehenen 3 Milliarden Euro hinausgehen. Das Programm basiert auf Artikel 117 Abs. 4 der Verfassung für Rheinland-Pfalz und wurde durch ein Ausführungsgesetz mit breiter Mehrheit im Landtag beschlossen. Die Landesverordnung trat im April 2023 in Kraft, gefolgt von einer Verwaltungsvorschrift im Oktober 2023.

Die Entschuldung bezieht sich auf die Liquiditätskredite der Kommunen, die zum Stichtag 31. Dezember 2020 bei rund 7,1 Milliarden Euro lagen. Davon wurde ein bereinigtes Liquiditätskreditvolumen von rund 4,4 Milliarden Euro für die Entschuldung vorgesehen. Die Entschuldung betrifft insbesondere Liquiditätskredite und das entsprechende Volumen beläuft sich auf 2.999.497.177 Euro.

Die Bearbeitung der Bewilligungsbescheide erfolgt zwischen Mai und Juli 2024, während die Umsetzung der Entschuldung im selben Jahr mit 2,7 Milliarden Euro für vollständige Vertragsübernahmen veranschlagt ist. Zudem sind Anschlussfinanzierungen von rund 29 Millionen Euro für die Jahre 2025 bis 2028 eingeplant. Die Kommunen müssen Gebühren für den Schuldnerwechsel tragen und sind verpflichtet, verbleibende Liquiditätskredite innerhalb von 30 Jahren zu tilgen.