
Rentner in Deutschland, die mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren haben, können sich auf Rückzahlungen von zu viel gezahlten Pflegeversicherungsbeiträgen freuen. Dies wurde von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) am 16. April 2025 bekannt gegeben. Die Rückzahlungen sind das Ergebnis einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus April 2022 und basieren auf einem neuen Gesetz, das seit dem 1. Juli 2023 in Kraft ist. Dieses Gesetz sieht vor, dass Eltern mit mehreren jungen Kindern niedrigere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen müssen.
Für kinderlose Rentner steigt der Beitrag hingegen um 0,6 Prozent. Die DRV setzt eine digitale Lösung ein, die automatisch die Anzahl und das Alter der Kinder ermittelt. Die Beitragsstaffelung ist wie folgt: kinderlose Versicherte zahlen 4,2 Prozent, Versicherte mit einem Kind 3,6 Prozent, mit zwei Kindern 3,35 Prozent, mit drei Kindern 3,1 Prozent, vier Kindern 2,85 Prozent und fünf oder mehr Kindern 2,6 Prozent.
Details zu den Rückzahlungen
Die Rückzahlungen sollen zwischen April und Juni 2025 ausgezahlt werden. Rentner mit zwei Kindern, deren monatliche Rente bei 1.500 Euro liegt, können mit einer Ersparnis von 3,75 Euro monatlich rechnen, was jährlich 45 Euro ausmacht. Über die letzten drei Jahre könnten Rückzahlungen von bis zu 135 Euro fällig werden. Für Rentner mit vier Kindern beträgt die Ersparnis 11,25 Euro monatlich, was bis zu 405 Euro Rückzahlung über drei Jahre bedeutet. Die Rückzahlungen werden mit der Rente verrechnet, und in vielen Fällen sind die Rentner nicht verpflichtet, aktiv zu werden, da die DRV die erforderlichen Daten automatisch erfasst.
Allerdings sollten Rentner, insbesondere solche, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden oder deren Kinder älter als 25 Jahre sind, gegebenenfalls Nachweise über die Anzahl der Kinder einreichen. Diese Regelung zur Beitragsstaffelung und den Rückzahlungen gilt für Rentner, die die Beiträge zur Pflegeversicherung im eigenen Namen bezahlen. Diese Beiträge werden von der Deutschen Rentenversicherung an die Krankenkassen abgeführt.
Für Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, besteht die Verpflichtung, die Beiträge selbst an die Pflegekasse zu überweisen. Informationen zu weiteren Aspekten der Pflegeversicherung sind auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung zu finden, wo zahlreiche FAQs zur Verfügung stehen.
Die Rückzahlungen, die ab April 2025 erfolgen, sind eine direkte Folge der neuen Gesetzgebung und zeigen, wie sich die Rentenversicherung an die Bedürfnisse von Familien mit jungen Kindern anpasst.