Bleiberecht für libanesische Familie: Härtefallkommission entscheidet!
Ein Lichtblick für eine libanesische Familie im Saarland! Am Freitag entschied die Härtefallkommission, dass die Familie bleiben darf. Der Anwalt der Familie bezeichnete die Entscheidung als „gute Nachricht“ und erwartet, dass die Anfrage an Innenminister Reinhold Jost schnell bearbeitet wird. Die Familie lebt seit 2021 in der Landesaufnahmestelle in Lebach und hat sich gut integriert. Beide Eltern sprechen fließend Deutsch, ihre 14-jährige Tochter ist aktiv in der Schule und im Sportverein.
Familiengeschichte und Herausforderungen
Die Situation der Familie ist dramatisch: Sie stammt aus dem Libanon, wo seit Wochen Krieg herrscht. Als sie 2021 ins Saarland kam, galt ihr Heimatland noch als sicher, was zur Ablehnung ihres Asylantrags führte. Doch die Umstände haben sich geändert, und die Familie wird nun als Härtefall eingestuft. Beide Eltern sind ausgebildete Krankenpfleger und haben bereits eine Arbeitserlaubnis beantragt, was ihre Chancen auf eine Anstellung erhöht.
Die endgültige Entscheidung über den Aufenthaltstitel liegt nun beim Innenminister, der das Gnadenrecht hat. Dies bedeutet, dass er auch in Fällen, in denen rechtlich kein Anspruch auf Asyl besteht, ein Bleiberecht gewähren kann. In der ersten Sitzung der Härtefallkommission in diesem Jahr wurden zudem fünf weitere Fälle von Menschen behandelt, die von Abschiebung bedroht sind, jedoch stehen diese Entscheidungen noch aus. Die Kommission, bestehend aus acht Mitgliedern, gibt Empfehlungen ab, die der Innenminister begründen muss, sollte er von diesen abweichen.