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Neunkirchen: 12 Jahre Haft für Stiefvater nach schweren Missbrauchstaten

Ein 55-jähriger Mann aus Neunkirchen wurde vom Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Das Urteil resultiert aus schweren sexuellen Missbrauchsdelikten, die der Angeklagte an seiner Stieftochter begangen hat. Das Opfer war zum Zeitpunkt der ersten Taten erst zehn Jahre alt.

Die Taten zogen sich über mehrere Jahre hin, wobei der Angeklagte Videos von den Übergriffen aufnahm. Zusätzlich wurden Aufnahmen sichergestellt, auf denen die Minderjährige mit anderen Männern zu sehen ist. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage hatten eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und neun Monaten gefordert.

Psychiatrische Anstalt und Persönlichkeitsstörung

Vor der Verbüßung seiner Haftstrafe wird der 55-Jährige aufgrund einer festgestellten Persönlichkeitsstörung sowie Pädophilie in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen.

Wie dejure.org berichtet, ist der Missbrauch von Personen unter 18 Jahren durch Ausnutzung einer Zwangslage strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Besonders schwere Fälle, wie sie hier vorliegen, ziehen lange Haftstrafen nach sich. Das Gesetz sieht auch Strafen für Personen vor, die minderjährige Opfer gegen Entgelt missbrauchen.