Neunkirchen

Polizei kündigt Tempokontrollen auf B269 und A62 an! Seid gewarnt!

Die Polizei hat angekündigt, Tempokontrollen auf der B269 und A62 durchzuführen. Diese Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und Raser zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen anhalten.

Die Regelungen zur Geschwindigkeitsüberwachung sind umfassend und unterliegen den Bestimmungen des Grundgesetzes bezüglich der Gleichbehandlung. Dabei ist der Mindestabstand zwischen Messgerät und Verkehrsschild ein entscheidender Faktor, um plötzliche Bremsmanöver zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wie Verkehrsmesstechnik Nord berichtet.

Vorgaben zur Geschwindigkeitsmessung

In Deutschland gibt es in jedem der 16 Bundesländer unterschiedliche verwaltungsinterne Richtlinien für die Geschwindigkeitsmessungen. Diese basieren auf der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Ein zentraler Aspekt ist der Mindestabstand zwischen Verkehrsschild und Messstelle, der in den meisten Bundesländern festgelegt ist, während in einigen Bundesländern keine konkreten Vorgaben existieren. In diesen Fällen muss die Messung im Einzelfall gerechtfertigt sein.

Hier sind einige Beispiele für die vorgeschriebenen Mindestabstände:

  • Berlin: 75 m vor/nach Verkehrsschildern, 150 m vor/nach Ortsschildern
  • Bayern: 200 m
  • Hessen: 100 m
  • Nordrhein-Westfalen: Kein Mindestabstand
  • Hamburg: Kein Mindestabstand

Der technische Aspekt der Geschwindigkeitsmessung spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle. Ein zu geringer Abstand zwischen Messgerät und Verkehrsschild kann zu abrupten Bremsmanövern führen, was die Unfallgefahr erhöht. Es ist wichtig, dass Verkehrsschilder rechtzeitig wahrgenommen werden, um die Geschwindigkeit entsprechend anpassen zu können.