Kriminalität und JustizSaarbrücken

Razzia in Shisha-Bar: 682 kg Tabak und illegale Ware beschlagnahmt!

Saarbrücken im Aufruhr: Zoll stellt rekordverdächtige 682 Kilogramm Wasserpfeifentabak und 3,7 Liter unversteuerte Tabakwarensubstitute in einer Shisha-Bar sicher – Steuerstrafverfahren gegen den Betreiber eingeleitet!

Saarbrücken (ots)

Ein bizarres Szenario entwickelte sich am vergangenen Freitag in einer Shisha-Bar im Raum Saarbrücken! Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Saarbrücken führten eine unangekündigte Steuerkontrolle durch, die ungehebliche Mengen an Wasserpfeifentabak ans Licht brachte – insgesamt sage und schreibe 682 Kilogramm! Und das ist nicht alles: Über 3,7 Liter unversteuerte Tabakwarensubstitute kamen ebenfalls ans Tageslicht!

Die Kontrolle verlief nicht ohne Überraschungen: Als die Zöllner die Shisha-Bar überprüften, entdeckten sie gleich zwei angrenzende Garagen, die nach Angabe der Bar-Mitarbeiter als Lagerstätte und Zubereitungsraum genutzt wurden. Nach dem Öffnen der Garagentore wurde die Menge an unversteuertem Wasserpfeifentabak auf 237 Kilogramm geschätzt, während in den anderen Lagerräumen 445 Kilogramm nicht verkehrsfähigen Tabak mit abgelaufenen Steuerzeichen gefunden wurden!

Handel mit Wasserpfeifentabak unter der Lupe

Karin Schmidt, die Pressesprecherin des Hauptzollamtes Saarbrücken, stellt klar: „Shisha-Bars werden in regelmäßigen Abständen überprüft, und es werden immer wieder Verstöße gegen das Tabaksteuerrecht festgestellt.“ Das lässt aufhorchen! Denn diese Kontrollen sind essenziell für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Tabakhandel, die Betreiber von Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen beachten müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die vollständige Sicherstellung des Wasserpfeifentabaks markiert einen weiteren Schlag gegen den illegalen Tabakhandel. Ein Strafverfahren gegen den Betreiber der Shisha-Bar läuft bereits und wird weiterhin genauestens beobachtet.

Was bedeutet das für den Tabakmarkt?

Wer in Deutschland Wasserpfeifentabak anbietet, muss sich an strenge Regulierungen halten. Diese gelten nicht nur für Shisha-Bars, sondern auch für Cafés und Restaurants – es wird kein Platz für Schludrigkeit toleriert! Der Handel unterliegt der Abgabenordnung, dem Tabaksteuergesetz und sogar der Tabaksteuerverordnung.

Schließlich ist der Kampf gegen den illegalen Tabakhandel nicht nur eine Frage der Steuereinnahmen, sondern auch der Fairness auf dem Markt. Jeder Handel, der ohne die notwendigen Lizenzen und Zahlungen abläuft, schadet den regulären Betreibern und gefährdet die ordnungsgemäße Besteuerung von Tabakprodukten.

NAG Redaktion

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