
Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld genehmigt. Diese Entscheidung ermöglicht verschiedene Investitionen und Maßnahmen zur Finanzsanierung, obwohl die finanzielle Lage des Landkreises als herausfordernd beschrieben wird.
Die genehmigte Haushaltssatzung umfasst Kreditaufnahmen in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen. Der prognostizierte Haushalt 2025 weist ein Defizit von etwa 14,9 Millionen Euro auf, welches nur durch Rücklagen ausgeglichen werden kann.
Investitionen im Fokus
Um eine weitere Verschlechterung der Haushaltslage zu verhindern, sind flankierende kommunalaufsichtliche Maßnahmen erforderlich. Der Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld muss zudem eine haushaltswirtschaftliche Sperre anordnen. Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes, hob die Notwendigkeit hervor, die Leistungsfähigkeit des Landkreises zu sichern.
Durch die bestätigte Haushaltssatzung können auch wichtige Investitionsprojekte realisiert werden, darunter die Sanierung der Sporthalle Krondorf, die Instandsetzung der K 1233 zwischen Güterglück und Zerbst sowie Anschaffungen für den Katastrophenschutz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, wie auf [lvwa.sachsen-anhalt.de](https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/news-details/haushalt-2025-des-landkreises-anhalt-bitterfeld-mit-einschraenkung-genehmigt) berichtet.
Zusätzliche Informationen zur Haushaltssatzung sind auf der Website der Stadt Anhalt-Bitterfeld verfügbar, wie in der Veröffentlichung auf [anhalt-bitterfeld.de](https://www.anhalt-bitterfeld.de/datei/anzeigen/id/61791,1247/haushaltssatzung_des_landkreises_anhalt_bitterfeld_f_r_das_haushaltsjahr_2024_mit_bekanntmachung.pdf) erläutert.