Jerichower LandKriminalität und Justiz

Snackautomat im Jerichower Land gesprengt – Polizei fahndet!

Unbekannte Täter haben im Jerichower Land einen Snackautomaten mit Pyrotechnik aufgesprengt. Die Polizei geht davon aus, dass ein selbstgebauter Sprengkörper verwendet wurde, was zu einem Gesamtschaden im unteren fünfstelligen Bereich geführt hat. Es wird vermutet, dass möglicherweise alle drei Automaten von denselben Tätern angegriffen wurden.

Die Kriminalpolizei hat umgehend die Ermittlungen aufgenommen und bittet die Öffentlichkeit um Mithilfe: Zeugen, die Hinweise zu den Vorfällen geben können, werden angehalten, sich telefonisch unter 03921/920-0 oder per E-Mail an levd.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de mit der Polizei im Jerichower Land in Verbindung zu setzen. Details zu dem Vorfall wurden von Meetingpoint-JL berichtet.

Sicherheitsrisiken durch illegale Feuerwerkskörper

Im Zusammenhang mit der Verwendung von Pyrotechnik wird auf die strengen Regelungen des Umgangs mit illegalen Feuerwerkskörpern hingewiesen. Diese sind ohne Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) nicht gestattet. Häufig stammen illegale Feuerwerkskörper aus dem Ausland, insbesondere aus osteuropäischen Ländern, wie anwalt.de beschreibt. Die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper fällt unter die strafbaren Handlungen gemäß dem Sprengstoffgesetz (SprengG).

Die strafrechtlichen Konsequenzen für den Besitz, die Bestellung oder Einfuhr illegaler Feuerwerkskörper können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren umfassen. In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei Gefährdung von Menschen, kann das Strafmaß höher ausfallen. Zudem kann der Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern zu schweren Verletzungen oder Sachschäden führen, und Versicherungen decken in der Regel keine entsprechenden Schäden ab. Es wird daher dringend empfohlen, ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden und sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.