
Am 18. März 2025 wurde in Möckern ein Transporter gestohlen, während sich Wertgegenstände und wichtige Fahrzeugdokumente im Inneren befanden. Laut dem Bericht von Meetingpoint-JL hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um den Vorfall aufzuklären. Der Schaden wird auf mehrere Zehntausend Euro geschätzt, und das Fahrzeug sowie die entwendeten Dokumente wurden zur Fahndung ausgeschrieben. Die Polizei fordert Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, auf, sich beim Polizeirevier Jerichower Land unter der Telefonnummer 03921/920-0 zu melden.
In der Berichterstattung wird außerdem darauf hingewiesen, dass Wertgegenstände nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden sollten, da das Auto kein Tresor ist. Besonders wichtig ist es, Fahrzeugpapiere, wie die Zulassungsbescheinigung Teil I, nicht im Auto zu lassen. Der Verlust solcher Dokumente kann im Falle eines Kfz-Diebstahls zu Problemen mit der Versicherung führen.
Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen bei Diebstahl
In einem weiteren Artikel von Strassenverkehrsamt wird erläutert, welche Schritte nach einem Fahrzeugdiebstahl unternommen werden sollten. Betroffene können das gestohlene Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle abmelden. Notwendige Dokumente sind unter anderem der Fahrzeugbrief, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie eine Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle über den Fahrzeugdiebstahl. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übersetzung einer Diebstahlsanzeige von einer ausländischen Polizeibehörde nicht ausreichend ist. Sollte keine Bestätigung der deutschen Polizeidienststelle vorliegen, leitet die Zulassungsstelle die Fahndung ein.