
Im Salzlandkreis kam es am Mittwoch zu mehreren Verkehrskontrollen, bei denen insgesamt fünf Fahrzeugführer mit abgelaufenem Versicherungsschutz festgestellt wurden. Wie die Polizei in einer aktuellen Mitteilung erklärte, wurde aufgrund dieser Verstöße ein Ermittlungsverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Versicherungsschutz für Mopeds, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge mit Ablauf des Versicherungsjahres (1. März bis 28./29. Februar) endet. Fahrern wird geraten, ihren aktuellen Versicherungsstatus vor Fahrtantritt zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu beantragen.
Am Donnerstagmorgen wurde die Polizei in einer weiteren Kontrolle auf einen 58-Jährigen in Aschersleben aufmerksam. Bei diesem wurde ein deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,27 Promille. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt, und ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Zudem wurde eine Blutprobe zur Beweissicherung entnommen und der Führerschein sichergestellt.
Weitere Kontrollen und Vorfälle
Zusätzlich wurde am Sonntagmorgen, den 23. Februar, in Könnern ein Unfallschaden an einem Haus in der Richard-Kupsch-Straße festgestellt. Der Schaden am Rollladen wurde vermutlich durch einen Zweiradfahrer verursacht, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernte. Die Polizei sucht in diesem Zusammenhang Zeugen und bittet um Hinweise. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich zwischen Donnerstagmittag, dem 20. Februar, und Freitagabend, dem 21. Februar, in Gröna, wo ein unbekanntes Fahrzeug den Zaun eines Grundstücks beschädigte und sich ebenfalls vom Unfallort entfernte.
Alkoholkontrollen sind für Lkw- und Pkw-Fahrer häufig eine kritische Situation. Wie auf bussgeldkatalog.org berichtet wird, führt die Polizei regelmäßig Alkoholkontrollen durch, um schwere Verkehrsunfälle zu vermeiden. Bei Verdacht auf Alkoholeinfluss können Atem-, Drogenschnell- und Bluttests angeordnet werden. Die Ergebnisse der Blutuntersuchungen werden in den folgenden Tagen oder Wochen mitgeteilt, wobei bereits ab 0,5 Promille Sanktionen drohen. Bei einem Wert von 1,1 Promille liegt Trunkenheit im Verkehr vor, was ernste Konsequenzen nach sich ziehen kann.