
Am 6. März 2025 berichtete der Newsblog „SLK live“ über verschiedene Ereignisse im Salzlandkreis. Besonders hervorzuheben ist der Beginn des neuen Versicherungsjahres für versicherungspflichtige Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge, der am 1. März startete. Die Polizei führte Kontrollen durch und überprüfte Fahrzeugführer mit blauen Kennzeichen, die keine neue Versicherung nachweisen konnten, was einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz darstellt.
Zusätzlich fand die Premiere der Theaterinszenierung „Biedermann und die Brandstifter“ durch die Theatergruppe des Gymnasiums Carolinums statt. In weiteren Nachrichten wurde Ute Krabbes erwähnt, die seit zehn Jahren einen Zeitschriften- und Lottoladen in Barby betreibt und dabei Trinkgeld für wohltätige Zwecke sammelt. Darüber hinaus gab es ein Ostalgie-Treffen in Egeln, bei dem zahlreiche alte DDR-Fahrzeuge sowie RGW-Maschinen und historische Militärtechnik präsentiert wurden, wie mz.de berichtete.
Änderungen in der Kfz-Zulassung
Des Weiteren informierte die Webseite des Salzlandkreises über wichtige Regelungen zur Kfz-Zulassung und -verwaltung. Ab dem 2. April 2024 wird eine Ausnahmegenehmigung für ukrainische Kriegsflüchtlinge erforderlich sein. Diese Anträge sind beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 30, in Halle (Saale) zu stellen. Auch die Allgemeinverfügung des Landes Sachsen-Anhalt läuft am 30. Juni 2023 aus, womit neue Regelungen ab dem 30. September 2024 in Kraft treten.
Für die Kfz-Zulassungsbehörden in Aschersleben, Bernburg und Schönebeck ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Die Zulassungen unterliegen ab diesem Datum der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Für die Neuzulassung sind zahlreiche Dokumente wie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, eine Zulassungsbescheinigung Teil II und eine Versicherungsbestätigung nötig. Technische Änderungen an Fahrzeugen erfordern ein Gutachten sowie den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung. Für die Zulassung von Importfahrzeugen müssen spezifische Unterlagen wie eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorgelegt werden, wie salzlandkreis.de erläutert.