
In Hecklingen wurde am Montagmorgen ein Zigarettenautomat in der Marktstraße bei einer Sprengstoffexplosion erheblich beschädigt. Unbekannte Täter hatten ein pyrotechnisches Erzeugnis im Ausgabeschacht deponiert und gezündet. Ein Anwohner wurde gegen 01:30 Uhr durch einen lauten Knall geweckt, blieb jedoch in seiner Wohnung. Trotz des schweren Schadens blieb der Automat verschlossen. Der Eigentümer prüft derzeit, ob aus dem Automaten Zigaretten oder Bargeld entwendet wurden. Am Montagabend wurde eine Anzeige erstattet und die Ermittlungen am Tatort begonnen. Hinweise zur Tat oder zu den Tätern können beim Polizeirevier Salzlandkreis unter 03471-3790 gemeldet werden, wie BBGLive berichtete.
In der gleichen Woche kam es auch zu einem Einbruch in einer Gartenanlage in Eickendorf. Am vergangenen Wochenende verschafften sich die Täter Zugang zur Gartenanlage Bierer Weg, indem sie einen Maschendrahtzaun herunterdrückten. Unbekannte betraten mehrere Gärten, ohne ein spezifisches Ziel zu verfolgen. In drei Gärten wurden aufgebrochene Geräteschuppen festgestellt. Aus einem dieser Schuppen wurden Rasenmäher und Kleinwerkzeuge entwendet. Eine Spurensuche und Sicherung am Tatort erfolgten, allerdings steht eine detaillierte Schadensaufstellung noch aus. Auch hier wurden Ermittlungen aufgenommen.
Diebstahl und weitere Einbrüche in der Region
Ein weiterer Vorfall ereignete sich in Kleinmühlingen, wo am Dienstagmorgen ein Einbruch auf einer Baustelle in der Karl-Marx-Straße gemeldet wurde. Unbekannte Täter entwendeten den Schnellwechsler von einem abgestellten Minibagger. Der Sachschaden für das Unternehmen beläuft sich auf etwa 1.400 Euro, und die Polizei hat ebenfalls Ermittlungen aufgenommen.
In Staßfurt wurden während der Nacht zu Dienstag Mini-Fahrgeschäfte auf dem Gelände des Tiergartens aufgebrochen. Betroffen waren drei Kinderfahrgeschäfte, die mit Kleingeld betrieben werden. Die Geldkassetten wurden aufgebrochen und Bargeld entwendet. Auch ein Benzinkanister wurde gestohlen, und ein Blumenkübel wurde beschädigt. Die Höhe des Schadens konnte bislang nicht beziffert werden.
Die Vorfälle werfen ein Schatten auf die Sicherheit in der Region, und die Polizei ermutigt die Bevölkerung, Verdächtiges zu melden.
Die rechtlichen Konsequenzen solcher Sprengstoffexplosionen werden durch § 308 Abs. 1 StGB geregelt, der das Herbeiführen einer Explosion bestraft, wenn Leib oder Leben eines Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Die Wertgrenze für die Annahme einer Gefährdung liegt bei 1.500 Euro. Hierbei handelt es sich um ein konkretes Gefährdungsdelikt, dessen Vollendung bereits mit der Herbeiführung einer konkreten Gefahr eintritt, wie Rechtslupe berichtete.