
In Wittenberg kam es zu einem Vorfall der Unfallflucht, bei dem ein 65-jähriger Mann als mutmaßlicher Verursacher identifiziert wurde. Laut MZ.de ereignete sich der Unfall am Dienstagnachmittag gegen 15.10 Uhr in der Bachstraße. Ein Kia des älteren Fahrers kollidierte beim Rückwärtsausparken mit einem geparkten Ford. Der Fahrer entfernte sich daraufhin vom Unfallort, ohne den Vorfall zu melden.
Zwei Passanten, die den Vorfall beobachtet hatten, informierten die Polizei. Diese konnte den Mann wenig später zu Hause antreffen. Der Fahrer gab zwar zu, das Fahrzeug gefahren zu haben, behauptete jedoch, die Kollision nicht bemerkt zu haben. Die Polizei sicherte die Unfallspuren am Fahrzeug und leitete ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein.
Rechtslage und mögliche Verteidigungsstrategien
Unfallflucht, auch als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet, ist ein häufiges Delikt, wie fachanwalt.de berichtet. Dabei betreibt die Polizei einen hohen Ermittlungsaufwand, um die Täter zu identifizieren. Werkstätten werden oft kontaktiert, um mögliche Reparaturen an Fahrzeugen im relevanten Zeitraum zu überprüfen. Empfehlenswert ist es, frühzeitig einen Strafverteidiger zu beauftragen, um Einflussmöglichkeiten zu nutzen und gegebenenfalls das Verfahren einstellen zu lassen. Selbstäußerungen des Beschuldigten können hierbei nachteilig sein.
Zu den Strategien der Verteidigung zählen die Prüfung, ob der Unfall im öffentlichen Straßenverkehr stattfand und die Ermittlung des Fehlens von Vorsatz, falls der Unfall nicht bemerkt wurde. Sollte es Zeugenüberprüfungen zu Geräuschen geben, könnten diese helfen, die Wahrnehmung des Unfalls in Frage zu stellen. Ein privates Gutachten kann ebenfalls angefordert werden, um die Bemerkbarkeit des Vorfalls zu überprüfen. In speziellen Fällen, wie bei LKW-Unfällen, kann das Motorengeräusch Kollisionseinwirkungen überdecken und somit ebenfalls eine Rolle spielen.