
In der Gemeinde Neukirch/Lausitz kann das Trinkwasser wieder ohne Einschränkungen genutzt werden. Dies wurde am Mittwochnachmittag durch das Landratsamt mitgeteilt. Bürgermeister Jens Zeiler kündigte an, dass die bisher erforderlichen Maßnahmen wie das Schleppen von Wassereimern und -kanistern jetzt beendet sind. Der Grund für die vorübergehenden Einschränkungen war eine massive Überdosierung von Desinfektionsmitteln im Trinkwasser, die durch eine technische Havarie beim Zweckverband „Obere Wesenitz“ verursacht wurde.
Seit dem vergangenen Wochenende galt ein Nutzungsverbot für das Trinkwasser in mehreren Ortsteilen. Wasserproben wurden von der Landesuntersuchungsanstalt analysiert, und das Landratsamt bestätigte nun die Rückkehr zu uneingeschränkter Trinkwassernutzung. Zur Unterstützung der Bewohner wurden an drei Standorten Trinkwasserwagen aufgestellt, unter anderem in Oberdorf Neukirch.
Regeln zur Trinkwasserversorgung
Trinkwasser zählt zu den wichtigsten Lebensmitteln und wird in Deutschland durch die Trinkwasserverordnung reguliert, die für hygienisch einwandfreies Trinkwasser sorgt. Die Verordnung, die ihren Ursprung am 31. Januar 1975 hat, wird regelmäßig novelliert; im Juni 2023 wurde die letzte Anpassung beschlossen, um den aktuellen Anforderungen der EU-Richtlinie 2020/2184 gerecht zu werden. Die Trinkwasserverordnung legt fest, dass das Trinkwasser strengen Grenzwerten für chemische und mikrobiologische Parameter genügen muss, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Im Rahmen dieser Verordnung müssen zum Beispiel bis zum 12. Januar 2026 alle bleihaltigen Rohre und Armaturen ausgetauscht oder stillgelegt werden. Besonders in Nordostdeutschland sind historisch bedingt mehr dieser Rohre verbaut. Hausbesitzer und Vermieter sind verpflichtet, die Grenzwerte von Fachhandwerkern prüfen zu lassen, während Installateure für die hygienische Installation und regelmäßige Wartung verantwortlich sind. Der Wasserversorger trägt die Verantwortung für die Trinkwasserhygiene bis zum Hausanschluss.