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Vorzeitige Haftentlassung von Totschläger in Chemnitz sorgt für Aufregung!

Im Fall des syrischen Täters Alaa S., der 2018 wegen Totschlags an Daniel H., einem Deutsch-Kubaner, verurteilt wurde, gibt es neue Entwicklungen. Alaa S. tötete Daniel H. in Chemnitz mit einem Messer und wurde dafür mit einer Haftstrafe belegt. Nun wurde bekannt, dass Alaa S. vorzeitig aus der Haft entlassen wird, was Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart bestätigte.

Die vorzeitige Entlassung ist das Ergebnis einer positiven Sozialprognose und erfolgt unter bestimmten Auflagen, die eine Meldepflicht und Bewährungshilfe umfassen. Details zum genauen Zeitpunkt der Entlassung wurden jedoch nicht veröffentlicht. Der zweite Tatverdächtige, ein Iraker, ist weiterhin auf der Flucht.

Rechtslage und Abschiebungsverbot

Das Verwaltungsgericht Chemnitz fällte am 30. September 2021 ein Urteil, das besagt, dass eine Abschiebung von Alaa S. nach Syrien nicht möglich ist. Dieses Abschiebungsverbot gilt unabhängig von der begangenen Straftat, wie [MDR](https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/chemnitz/chemnitz-stollberg/totschlag-daniel-h-taeter-vorzeitig-haftentlassung-syrien-100.html) berichtete. Die Landesdirektion Sachsen erklärte, aus Datenschutzgründen keine weiteren Informationen zu dem Fall bereitstellen zu können, was zu einer gewissen Unsicherheit über die Umstände der Entlassung beiträgt.

Für die vorzeitige Haftentlassung muss gemäß dem Strafgesetzbuch mindestens zwei Drittel der Strafe verbüßt werden, wobei verschiedene Faktoren zu berücksichtigen sind.

Weitere Details zu dem Prozess gegen Alaa S. und den Tötungsdelikten finden sich in einem Bericht von [Spiegel](https://www.spiegel.de/panorama/justiz/chemnitz-toedlicher-messerangriff-darum-geht-es-im-prozess-gegen-alaa-s-a-1257984.html), der die Hintergründe des Falls genauer beleuchtet.