
Die sieben staatlichen Hochschulen in Sachsen-Anhalt erhalten für die kommenden fünf Jahre finanzielle Planungssicherheit und zusätzliche Mittel. Dies geht aus vereinbarten Zielvereinbarungen hervor, die von Wissenschaftsminister Armin Willingmann und den Hochschulleitungen unterzeichnet wurden. Die Gespräche über diese Vereinbarungen fanden über einen Zeitraum von 18 Monaten statt und gelten für die Jahre 2025 bis 2029. Der Schwerpunkt liegt auf der Fortentwicklung der Hochschullandschaft und der finanziellen Absicherung der Institutionen.
Für das Jahr 2025 können die Hochschulen mit einem Grundbudget von rund 454 Millionen Euro rechnen, was eine Erhöhung um etwa 69 Millionen Euro im Vergleich zu 2020 bedeutet. Im Vergleich zu 2024 stellt dies eine Steigerung von etwa 26 Millionen Euro dar. Diese finanziellen Anpassungen berücksichtigen gestiegene Energiekosten, zusätzliche Bedarfe aus Tarif- und Besoldungsrunden sowie einen Inflationsausgleich. Auch künftige Kostensteigerungen in diesen Bereichen sollen ausgeglichen werden, während die Hochschulen die Möglichkeit erhalten, Ausgabereste auf Folgejahre zu übertragen.
Wichtige Bestimmungen der Zielvereinbarungen
In den Zielvereinbarungen ist geregelt, dass am 31. Dezember 2029 20% des Gesamtbudgets einer Hochschule als Ausgabereste nicht überschritten werden dürfen. Über die Verwendung darüber hinausgehender Mittel entscheiden Wissenschafts- und Finanzministerium. Der Plan sieht vor, dass im Jahr 2025 rund 12 Millionen Euro der Überträge zur Kofinanzierung von EU-Fördermitteln verwendet werden.
Die Zielvereinbarungen umfassen auch spezifische Initiativen für die Universitätsklinika in Magdeburg und Halle, um deren Standorte finanziell abzusichern. Der Investitionsbedarf für jede Klinik beträgt bis 2030 etwa eine Milliarde Euro. Geplante jährliche Zuschüsse sind vorgesehen, wobei auch strukturelle Weiterentwicklungen der Hochschulen in den Vereinbarungen festgehalten wurden.
Besondere Projekte sind unter anderem die Einführung des Abschlusses „Bachelor of Laws“ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Umsetzung eines Internationalisierungskonzepts an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und der Ausbau dualer Studienangebote an der Hochschule Anhalt. Zudem plant die Hochschule Harz, ein digitales Studienverlaufsmonitoring einzuführen. Insgesamt wurden sechs hochschulgemeinsame Vorhaben ins Auge gefasst, die unter anderem eine Landesinitiative für Digitalisierung und Hochschulbildung sowie die Vermittlung ausländischer Absolventinnen und Absolventen in den Arbeitsmarkt umfassen.
Wie lrk-lsa.de berichtete, fand die Unterzeichnung der Zielvereinbarungen am 6. März 2025 in der Magdeburger Elbfabrik statt, bei der Minister Willingmann und die Spitzen der sieben staatlichen Hochschulen anwesend waren. Der Präsident der Landesrektorenkonferenz (LRK), Prof. Dr. Folker Roland, betonte die Bedeutung dieser Vereinbarungen für die Weiterentwicklung der Hochschulen in Sachsen-Anhalt.
Die Zielvereinbarungen zielen darauf ab, die finanziellen Grundlagen der Hochschulen bis 2029 zu festigen und individuelle sowie hochschulübergreifende Projekte zu fördern. Ein zukunftsorientierter Ansatz für die Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt wird somit gefördert, wie forschung-und-lehre.de berichtete.