SachsenSachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt im Streit: Neue Gesetze bedrohen Flüchtlingsrechte!

In Sachsen-Anhalt herrscht derzeit Streit über die jüngste Gesetzesänderung, die den Umgang mit Geflüchteten in Aufnahmeeinrichtungen betrifft. Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt hat scharfe Kritik an dem neuen Gesetz geäußert, das Sicherheitsunternehmen das Betreten von Zimmern von Geflüchteten ohne deren Einwilligung erlaubt. Der Flüchtlingsrat hält diese Regelung für verfassungswidrig und erwägt rechtliche Schritte gegen die Gesetzesänderung.

Das umstrittene Gesetz wurde von der schwarz-rot-gelben Koalition im Landtag beschlossen. Das Innenministerium verteidigt die neue Regelung und sieht das Betreten der Zimmer als notwendig an, um die Sicherheit und Ordnung in den Einrichtungen zu gewährleisten, etwa bei Brandgeruch oder gesundheitlichen Problemen. Der Flüchtlingsrat hingegen warnt, dass das Gesetz die Privatsphäre der Betroffenen einschränkt und auf Artikel 13 des Grundgesetzes verweist, der die Unverletzlichkeit der Wohnung schützt.

Kritik von Opposition und Experten

Die Opposition, vor allem die Linke, kritisiert die Gesetzesänderung vehement und bemängelt, dass auch private Sicherheitsdienste die Räumlichkeiten betreten dürfen. Die Grünen sprechen von einer Aushöhlung der Grundrechte für Asylsuchende. Sebastian Striegel von den Grünen vergleicht das neue Gesetz mit einer Situation, in der ein Hausmeister in eine Wohnung kommt, um das Lüften zu kontrollieren. Er argumentiert, dass das Gesetz die Herausforderungen für vulnerable Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften nicht löse, sondern sogar verstärke.

Die AfD hat ebenfalls Vorbehalte gegen die neue Regelung, allerdings aus anderen Gründen. Christian Hecht von der AfD bezeichnet das Gesetz als „Symptombehandlung“, weil es zwar die Zuwanderung thematisiere, jedoch nicht beschränke. Dennoch begrüßt er die Erleichterung des Zutritts zu den Zimmern der Geflüchteten.

Guido Kosmehl, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, verteidigt das neue Gesetz und betont, dass die Regelung nicht darauf abzielt, Migration zu beschränken. Er weist die Kritik von Linken und Grünen zurück und erklärt, dass Grundrechte unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden können. Der Unterschied zwischen einer Wohnung und einem Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft sei hierbei entscheidend.