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Sachsen-Anhalt setzt auf Windkraft: Erfolgreicher Ausbau im Jahr 2024!

Der Ausbau der Windkraft in Sachsen-Anhalt verzeichnete im Jahr 2024 einen deutlichen Anstieg. Laut Berichten von Hallespektrum wurden 48 neue Windenergieanlagen in Betrieb genommen, was einen Anstieg im Vergleich zu 17 Anlagen im Vorjahr bedeutet. Die installierte Windleistung stieg um 189 MW auf insgesamt 5.509 MW, was einer Zunahme von 3,6% entspricht. Prof. Dr. Armin Willingmann, Energieminister des Bundeslandes, äußerte, dass Sachsen-Anhalt auf dem richtigen Weg sei und führte den Erfolg auf bundesweite Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren seit 2022 zurück.

Für 2025 sind bereits 81 neue Windräder geplant, die eine Gesamtleistung von 472,6 MW erreichen sollen. Bis zum Jahr 2028 sollen weitere 130 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 775,5 MW errichtet werden. Trotz dieser positiven Entwicklung sank die Gesamtzahl der Windanlagen in Sachsen-Anhalt um 16 auf 2.744, da ältere Windräder durch leistungsstärkere Modelle ersetzt wurden. Um den Windkraftausbau jedoch weiter zu unterstützen, ist der Ausbau der Stromnetze unabdingbar.

Erweiterte Konzertierte Anstrengungen

Im Jahr 2024 genehmigte die Bundesnetzagentur rund 1.400 Kilometer neuer Stromleitungen. In Sachsen-Anhalt sind außerdem Pläne für Großspeicher in Aussicht, die eine Stabilisierung des Netzes bei Flauten durch Wind- und Sonnenenergie ermöglichen sollen. Besonders auffällig ist die Entwicklung im Landkreis Stendal: Hier stieg die installierte Windkraftleistung um 99 MW auf 932 MW, während im Saalekreis eine Zunahme um 95 MW auf 467 MW verzeichnet wurde.

Die meisten Windräder befinden sich im Landkreis Börde, gefolgt vom Salzlandkreis und Landkreis Stendal. Der Landkreis Stendal hat mit 931,9 MW die höchste Gesamtleistung, gefolgt von Landkreis Börde (712,4 MW) und Salzlandkreis (709 MW). Die meisten Neuanlagen für 2025 sind im Landkreis Wittenberg (20) sowie im Salzlandkreis und Landkreis Börde (je 16) geplant.

Parallel zu diesen Entwicklungen berichten mwu.sachsen-anhalt.de, dass Kommunen von der Windenergienutzung finanziell profitieren können. Gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhalten Kommunen von Betreibern mit mehr als 750 Kilowatt installierter Leistung bis zu 0,2 Cent je Kilowattstunde angeboten, jedoch ist diese Regelung nicht verpflichtend. Zudem hat das Energieministerium einen Entwurf für ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz erarbeitet, das neu errichtete und repowerte Windenergieanlagen verpflichtet, jährlich sechs Euro je Kilowatt Nennleistung an umliegende Kommunen zu zahlen.