
In der Nacht zu Sonntag wurde ein 34-jähriger Autofahrer in Staßfurt bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten. Wie die offizielle Mitteilung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt beschreibt, trat der Fahrer um 23:45 Uhr in den Fokus der Beamten, nachdem festgestellt wurde, dass er ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Der Fahrzeugführer räumte den Verstoß ein und lieferte zudem einen weiteren besorgniserregenden Hinweis: Bei der Kontrolle wurde ein Tütchen mit einer kristallinen Substanz gefunden, das darauf hindeutet, dass er Drogen konsumiert hatte. Ein anschließender Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht und fiel positiv aus.
Aufgrund der Ergebnisse wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet. Der Mann musste außerdem eine Blutprobenentnahme durch einen Amtsarzt in der Polizeidienststelle Bernburg über sich ergehen lassen. In diesem Zusammenhang wurde er auch über die möglichen Konsequenzen belehrt und ihm wurde untersagt, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum zu führen.
Weitere Verkehrskontrollen und Vorfälle
Zusätzlich zu diesem Vorfall wurden am Samstag in Aschersleben Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Zwischen 10:55 Uhr und 12:55 Uhr passierten etwa 200 Fahrzeuge die Messstelle in der Güstener Straße. Dabei wurden insgesamt neun Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Zwei Fahrer erhalten ein Verwarngeld, während sieben Fahrer mit Bußgeldern rechnen müssen, da sie die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mindestens 16 km/h überschritten hatten. Das schnellste erfasste Fahrzeug wurde mit 77 km/h gemessen (nach Abzug der Toleranz).
Ein dritter Vorfall ereignete sich in Könnern, wo die Polizei um 02:00 Uhr über einen betrunkenen Autofahrer informiert wurde. Der 45-jährige Mann hatte gegen einen parkenden PKW gefahren und ein Verkehrsschild beschädigt, bevor er in Schlängellinien weiterfuhr. Nach einer Distanz von etwa 200 Metern kam es zu weiteren 150 Metern bis zum Parken. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,02 Promille. Auch in diesem Fall wurde eine Blutprobenentnahme mit Zustimmung des Beschuldigten durchgeführt, und der Führerschein wurde beschlagnahmt. Das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ist ihm bis zur richterlichen Entscheidung untersagt.
In Deutschland kann das Fahren unter Drogeneinfluss ernsthafte rechtliche Folgen haben. Laut [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/fahren-unter-drogeneinfluss-das-droht-dir-wirklich-241889.html) können Betroffene mit strafrechtlichen Sanktionen, einschließlich Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen rechnen, insbesondere wenn die Verkehrssicherheit gefährdet wurde. Verstöße können zudem zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen, und die Rechtslage sieht auch die Möglichkeit vor, eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bestehen zu müssen.