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Zinsstreit in Sachsen: Prämiensparer müssen jetzt schnell handeln!

Dresden. Ein dramatischer Wendepunkt im Zinsstreit: Das Oberlandesgericht Dresden hat am 4. November ein wegweisendes Urteil gefällt, das Hunderttausende von Prämiensparern betrifft! Die Musterklage gegen die Sparkasse Mittelsachsen wegen falsch berechneter Zinsen ist nun rechtskräftig, und die Verbraucherzentrale Sachsen hat die betroffenen Sparer darüber informiert.

Insgesamt 322 mutige Prämiensparer haben sich dieser Musterklage angeschlossen. Für sie ist das Verfahren nun abgeschlossen, und die Kriterien zur Berechnung der Zinsen stehen fest. „Die Urteile des Oberlandesgerichts entsprechen im Wesentlichen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs“, erklärt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. Damit wird eine zügige Auszahlung der ihnen zustehenden Zinsen ermöglicht, ohne weitere Verzögerungen.

Sparkassen-Zinsstreit: Jetzt handeln!

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt: Die Zeit drängt! Mit dem Ende des Musterverfahrens könnte die „Hemmung der Verjährung“ nur noch maximal sechs Monate wirken. Das bedeutet, dass Ansprüche schnell verfallen können, und betroffene Sparer sollten sofort aktiv werden. Auch diejenigen, die nicht mitgeklagt haben, sind gefordert – das Urteil könnte ihnen ebenfalls zu Nachzahlungen verhelfen.

„Nur wer sein Geld bei der Sparkasse einfordert, bekommt es auch“, betont Hummel. Wer darauf wartet, dass die Sparkasse von sich aus handelt, könnte am Ende leer ausgehen! Die Verbraucherzentrale Sachsen steht bereit, um Prämiensparern Unterstützung zu bieten und sie durch den Dschungel der Ansprüche zu navigieren.

NAG Redaktion

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