
Ein 46-jähriger Autofahrer wollte offenbar einen Unfall in Crimmitschau vertuschen, der in der Nacht zu Donnerstag stattfand. Laut Radio Zwickau kam der Fahrer von der Thonhausener Straße ab und kollidierte mit mehreren Verkehrsschildern. Nach dem Vorfall stieg der Autofahrer in ein anderes Fahrzeug und flüchtete vom Unfallort.
Rund 15 Minuten später kehrte er zusammen mit einer weiteren Person zurück, um mit einem Abschleppseil sein Fahrzeug wieder auf die Straße zu ziehen. Ein aufmerksamer Zeuge beobachtete die Rückkehr und informierte die Polizei. Bei einem durchgeführten Alkoholtest wurde festgestellt, dass der Fahrer knapp 2,2 Promille Alkohol im Blut hatte. Er wurde zur Blutentnahme ins Krankenhaus gebracht, der entstandene Sachschaden wird auf etwa 5.800 Euro geschätzt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Alkohol am Steuer ist ein ernstes Vergehen in Deutschland, wie auch Bussgeldkatalog.net berichtete. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 305.659 Unfälle mit Personenschaden erfasst, von denen 9.170 auf Trunkenheitsfahrten zurückzuführen waren. Die gesetzliche Promillegrenze für Autofahrer liegt bei 0,5 Promille, während Fahranfänger mit einer Null-Promille-Grenze ausgestattet sind.
Ab einem Wert von 0,3 Promille können bereits rechtliche Konsequenzen folgen. Nach § 315c StGB wird das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss bestraft, wenn Leib oder Leben anderer gefährdet werden. Mögliche Sanktionen umfassen mehrere Punkte in Flensburg, den Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis maximal fünf Jahren. Wird ein Promillewert von 1,6 oder mehr festgestellt, kann zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.