Zwickau

Radstreifen in Zwickau: Erfolg oder Kostenfalle für Radfahrer?

In Zwickau bleibt der Schutzstreifen für Radfahrer auf der Marienthaler Straße vorerst erhalten. Die Stadtverwaltung hat in einer aktuellen Auswertung des dortigen Verkehrsversuchs eine positive Bilanz gezogen. Laut der Stadt stehen die Ergebnisse des Projekts jedoch noch aus, was zu einer intensiven Diskussion unter den Zwickauer Stadträten geführt hat, die nach einer umfassenden Beurteilung des Verkehrsversuchs gefragt haben, wie Freie Presse berichtete.

Der Schutzstreifen ist Teil der aktuellen Verkehrsplanung, die darauf abzielt, die Sicherheit von Radfahrern zu erhöhen, auch wenn er umstritten ist. Die Diskussion über die Wirksamkeit und Sicherheit solcher Radverkehrsanlagen wird auch durch eine umfassendere Betrachtung von Sicherheitskriterien begleitet. Hierzu gehören unter anderem Mindestabstände zu parkenden Fahrzeugen und die Breite der Schutzstreifen, wie in den Richtlinien des ADFC erläutert wird. Diese besagen, dass ein Mindestabstand von einem Meter zu parkenden Autos erforderlich ist, um Radfahrer vor aufklappenden Türen zu schützen, wie ADFC Diepholz anmerkt.

Sicherheitskriterien und rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen für Schutzstreifen wurden durch die StVO-Novelle vom 1. September 2009 erweitert. Schutzstreifen dürfen nun auch bei hohem Verkehrsaufkommen eingesetzt werden, allerdings müssen sie bestimmte Sicherheitskriterien erfüllen. Längsparkstände erfordern breitere Schutzstreifen, und es muss ein Überholabstand von 1,5 Metern zu Radfahrern eingehalten werden. Halten und Parken auf Schutzstreifen ist für Kraftfahrzeuge verboten, während Radfahrer dort verweilen dürfen. Es gibt zudem Regelungen bezüglich der Markierung und Sichtbarkeit dieser Streifen, die entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr sind.