
Der Umbau des historischen Schlauchturms der ehemaligen Feuerwache II in Lübeck nimmt Gestalt an. Wie ndr.de berichtet, wird das Projekt von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz gefördert, und ist eines von insgesamt 14 geförderten Projekten in Schleswig-Holstein für dieses Jahr. Der Schlauchturm in St. Lorenz wurde bis 1984 von der Feuerwehr genutzt und stand seitdem leer.
Der Umbau sieht vor, dass der Schlauchturm denkmalgerecht in fünf Wohneinheiten in einer Haus-in-Haus-Konstruktion umgewandelt wird. Bestehende Wände und Strukturen des Schlauchturms bleiben dabei größtenteils erhalten. Die Stiftung stellt insgesamt rund 470.000 Euro für Denkmalschutzprojekte in Schleswig-Holstein zur Verfügung, während bundesweit auch Projekte mit rund 14,5 Millionen Euro gefördert werden.
Vorgaben für Denkmalschutz
Beim Umbau denkmalgeschützter Gebäude sind zahlreiche rechtliche Vorgaben und Einschränkungen zu beachten. Wie deutsche-handwerks-zeitung.de erläutert, ist es ratsam, sich frühzeitig mit der Denkmalschutzbehörde abzusprechen, um die Genehmigung für Umbauvorhaben zu erhalten. Angesichts der Tatsache, dass die Bestimmungen je nach Bundesland variieren, ist eine sorgfältige Planung unerlässlich. Unterstützende Sanierungsarbeiten können von Behörden oder Stiftungen erfolgen.
Wichtige Aspekte beim Umbau sind, dass die Aussagekraft und Struktur des Denkmals erhalten bleiben müssen. Eingriffe in die Konstruktion, wie das Versetzen tragender Wände oder das Verändern der Raumaufteilung, können eingeschränkt sein. Zudem sind Käufer denkmalgeschützter Häuser eventuell von Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) befreit, wenn die vorgesehenen Baumaßnahmen die Substanz oder das Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen würden.
Um eine Förderung oder kreditliche Unterstützung zu erhalten, können Bauherren allgemeine Informationen bei Denkmalschutzbehörden oder spezialisierten Steuerberatern einholen. In vielen Fällen ist mit hohen Kosten zu rechnen, die je nach Art des Gebäudes variieren können.