Flensburg

Flensburgs Reitanlage: Zwangsräumung statt Reitsport – Natur im Fokus!

Die städtische Reitanlage an der Osterallee in Flensburg steht vor grundlegenden Veränderungen. Der Pachtvertrag mit dem Reit- und Fahrverein, der die Anlage seit 1976 betrieb, wurde 2017 gekündigt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung endete vor einigen Wochen mit einer Zwangsräumung, die die Rückgabe des Areals an die Stadt Flensburg zur Folge hatte, wie foerde.news berichtete.

Stadtsprecher Clemens Teschendorf erklärte, dass eine Konzeptvergabe zur Wiederherstellung der Reitanlage nicht möglich sei. Grund dafür sind die statischen Probleme der bestehenden Gebäude sowie zahlreiche Schwarzbauten. Die Stadt hat auch alternative Nutzungsmöglichkeiten, wie den Bau einer neuen Reitsportanlage, geprüft. Dabei gab es jedoch Hindernisse, darunter die Nähe zu einem FFH-Schutzgebiet und naturschutzrechtliche Bedenken. Zudem mangelt es an ausreichend Weidegrund und der Baugrund wird als schlecht eingeschätzt.

Planung der Renaturierung

Infolgedessen hat die Stadt beschlossen, die Konzeptvergabe aufzugeben und potenziellen Interessenten an einer Reitsportnutzung abzusagen. Anstelle dessen ist eine Renaturierung des Geländes geplant. Nach dem Umbau des bestehenden Gebäudes soll eine ökologische Wiederherstellung der Fläche erfolgen. Die Stadt warnt vor den Gefahren durch die baufälligen Gebäude und hat das Betreten des Geländes aufgrund von Einsturzgefahr verboten. Die Renaturierung soll ein Zeichen für den Schutz von Natur und Umwelt setzen und markiert das Ende eines Kapitels in der Geschichte der Osterallee.

Parallel zu diesen Entwicklungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14. November 2024 entschieden, dass Deutschland gegen Art. 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie verstoßen hat. Deutschland habe es versäumt, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Verschlechterung der Lebensraumtypen 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen) und 6520 (Berg-Mähwiesen) zu ergreifen, wie baumann-rechtsanwaelte.de berichtete.

Diese Entscheidung folgte einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission, das auf Beschwerden von Umweltverbänden, insbesondere dem NABU e.V., basierte. Festgestellt wurde ein Flächenverlust der Mähwiesen in vielen Regionen Deutschlands. Der Gerichtshof kritisierte darüber hinaus das Überwachungsregime in Deutschland als unzureichend und nicht spezifisch genug, was auf strukturelle Versäumnisse im Naturschutz hinweist und einen dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber und die Verwaltungen betont, um den Schutz der Biodiversität zu verbessern.