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Ralf Anders: Oberverwaltungsgericht bestätigt neuen Generalstaatsanwalt in SH

Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Ralf Anders neuer Generalstaatsanwalt werden kann. Diese Entscheidung beendet einen Rechtsstreit um den Posten, der bislang von einem Urteil des Verwaltungsgerichts blockiert wurde. Der Landesregierung war es bereits im März 2024 gelungen, Anders für das Amt auszuwählen, doch ein Eilantrag von Birgit Heß, der unterlegenen Bewerberin, hatte die Besetzung vorläufig untersagt.

Ralf Anders leitet seit 2019 die zweitgrößte Staatsanwaltschaft Deutschlands in Hamburg und hat zuvor diverse Positionen in der schleswig-holsteinischen Justiz und im Justizministerium innegehabt. Als Generalstaatsanwalt wird er die Dienstaufsicht über mehr als 200 Staatsanwälte in Schleswig-Holstein übernehmen. Der Rechtsstreit hatte seinen Ursprung im Juli 2024, als das Verwaltungsgericht die Entscheidung zur Besetzung mit Anders auf Grundlage als fehlerhaft erachteter Beurteilungen und Verfahrensfehler stoppten.

Details zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts

Das Oberverwaltungsgericht hat die Argumente des Verwaltungsgerichts in seiner Entscheidung nicht akzeptiert. Dabei stellte das Gericht fest, dass die dienstliche Beurteilung von Anders nicht von dem zuständigen Beurteiler erstellt wurde und dass dieser in einem Interessenkonflikt stand. Zudem kam das Gericht zu dem Schluss, dass möglicherweise zu Unrecht nebenamtliche Lehrtätigkeiten in die Beurteilung eingeflossen seien, dies jedoch keinen negativen Einfluss auf Anders‘ Gesamturteil und Eignung hatte.

Die ursprüngliche Berufung von Birgit Heß, die zur Einstellung des Besetzungsverfahrens geführt hatte, könnte nun in Form einer Verfassungsbeschwerde fortgeführt werden, nachdem das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Landes bestätigen konnte. Diese Situation zeigt, dass das Besetzungsverfahren von Schwierigkeiten geprägt war und mehrere Ausschreibungsrunden sowie ein Abbruch des ersten Verfahrens nötig machten.

Mehr Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie bei NDR und Vorreiter-Zeitung.