Herzogtum Lauenburg

Drogenfahrt mit E-Scooter: Möllner Polizisten schlagen Alarm!

Am Donnerstag, den 10. April, wurde im Mölln im Kreis Herzogtum Lauenburg ein 33-jähriger Mann auf einem E-Scooter von der Polizei kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass er möglicherweise unter Drogen stand. Die Kontrolle wurde um 12:35 Uhr im Wasserkrüger Weg durchgeführt. Der Fahrer gab an, zuvor Drogen konsumiert zu haben, woraufhin die Polizei eine Blutprobe anordnete. In diesem Zusammenhang wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da der E-Scooter zudem kein gültiges Versicherungskennzeichen hatte. Der Fahrer wird auch wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Verantwortung gezogen.

Relevante Informationen zu Drogenkonsum und E-Scootern

Die Nutzung von E-Scootern ist in deutschen Großstädten weit verbreitet und angedacht für kurze Strecken. Im Jahr 2020 gab es laut [bussgeldkatalog.org](https://www.bussgeldkatalog.org/news/drogen-auf-dem-e-scooter-fahrverbot-laut-urteil-moeglich-5856374/) insgesamt 1.150 Unfälle mit Personenschaden, die in Verbindung mit E-Scootern standen. Eine der häufigsten Unfallursachen ist das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Ein entsprechendes Urteil des OLG Zweibrücken bestätigt, dass ein Fahrverbot verhängt werden kann, auch wenn die Ordnungswidrigkeit mit einem E-Scooter begangen wurde. In einem betreffenden Fall hatte ein Mann, der Kokain konsumiert hatte, ein einmonatiges Fahrverbot und ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro auferlegt bekommen.

Dabei wird besonders auf die Gefahren hingewiesen, die durch Drogen- oder Alkoholkonsum entstehen, da sie das Gleichgewicht und die Reaktionsfähigkeit eines Fahrers stark beeinträchtigen können. Zu den wichtigen Regeln für das Fahren mit E-Scootern gehören, dass diese versichert sein und ein gültiges Versicherungskennzeichen haben müssen. Ferner müssen die Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen nicht auf dem Gehweg fahren; die Nutzung von Rad- oder Straßenwegen ist erforderlich. Auch ist es notwendig, vor dem Abbiegen Handzeichen zu geben und E-Scooter müssen hintereinander und nicht nebeneinander fahren.