Herzogtum Lauenburg

Wahlkampfauftakt im Herzogtum: Treffen mit prominenten Grünen!

Am Sonntag, den 23. Februar 2025, finden die Bundestagswahlen statt. Um die Wählerinnen und Wähler im Herzogtum Lauenburg umfassend zu informieren, veranstalten die Parteien verschiedene Informationsveranstaltungen. Der Ortsverband Ratzeburg von Bündnis 90 / Die Grünen hat dazu eingeladen, am Samstag, den 15. Februar 2025, ab 18 Uhr zu der Veranstaltung „Auf ein Heißgetränk mit Robert“ in der Töpferstraße 12 in Ratzeburg zu kommen. Robert Wlodarczyk, Listenkandidat und Fraktionsvorsitzender der Grünen Stadtratsfraktion Ratzeburg, wird vor Ort sein.

Eine weitere Veranstaltung, „Grünschnack mit Konstantin von Notz“, findet am Montag, den 17. Februar 2025, um 19 Uhr im Barnies Pub, Töpferstraße 1, Ratzeburg, statt. Dort wird Konstantin von Notz, Direktkandidat für den Bundestag und Mitglied des Bundestages, aktuelle Themen der Bundespolitik diskutieren. Abschließend lädt der Ortsverband zur Veranstaltung „Grüner Wahlkampfabschluss“ am Freitag, den 21. Februar 2025, um 19 Uhr in die Grundschule Wohltorf, Alter Knick 22, ein. Dr. Konstantin von Notz und Uta Röpcke sowie Kommunalpolitiker stehen für Fragen zur Verfügung. Das Format wird als „Speed-Dating“ ohne festgelegtes Thema für spontane Diskussionen gestaltet, und die Veranstaltung ist kostenlos; Snacks und Getränke werden bereitgestellt.

Wahlberechtigung und Antragsverfahren

Für die Teilnahme an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag müssen Wahlberechtigte im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen, wie die Stadt Lauenburg informierte. Im ersten Fall sind die Voraussetzungen, dass die Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland lebt, keine Wohnungsmeldung in Deutschland hat und mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt oder sich nach Vollendung des 14. Lebensjahres gewöhnlich aufgehalten hat. Der Antrag kann postalisch, per E-Mail an Wahlamt@lauenburg-elbe.de oder elektronisch bei der zuständigen Gemeindebehörde eingereicht werden.

Im zweiten Fall, der nur Anwendung findet, wenn die Voraussetzungen des ersten Falls nicht zutreffen, müssen die Antragsteller persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut und betroffen sein. Der Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss am 21. Tag vor der Wahl eingegangen sein, eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Anträge können bereits jetzt gestellt werden.